Klagenfurt/Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine Anfechtung der Kärntner Landtagswahl vom 5. März 2023 abgewiesen. Die Vision Österreich, Nachfolgepartei der MFG, hatte die Anfechtung eingebracht, weil sie sich ungerecht behandelt gefühlt hatte.

Ein Wahlplakat der Vision Österreich.
Ein Wahlplakat der Vision Österreich.
APA/HELMUT FOHRINGER

Wie der VfGH am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hatte die Partei geltend gemacht, dass es "zu einer unzulässigen Beeinflussung der Wahlwerbung durch staatliche Organe" gekommen sei. So habe das Land Kärnten in einem etwa vom Landeshauptmann unterfertigten Schreiben eine Erhöhung des "Kärnten-Bonus" angekündigt. Zudem sei die Vision Österreich – anders als die im Nationalrat und im Landtag vertretenen Parteien – nicht zu einer von der Bildungsdirektion Kärnten veranstalteten Podiumsdiskussion eingeladen worden. Und weiters habe die Berichterstattung des ORF gegen das rundfunkrechtliche Objektivitätsgebot verstoßen.

Darin sei jedoch, so der VfGH, "keine unzulässige Einflussnahme auf die Wahlwerbung" zu sehen. Differenzierungen zugunsten von Parteien, die im Nationalrat und Landtag bereits vertreten sind, seien "sachlich gerechtfertigt". (APA, 23.6.2023)