Wien – Die Medienbehörde Komm Austria ergreift Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Sendung "Der Wegscheider" auf Servus TV nicht das Objektivitätsgebot verletze. Das erklärte die Komm Austria auf STANDARD-Anfrage. Sie werde Beschwerde gegen den Entscheid einlegen. Als nächste Instanz ist jetzt der Verwaltungsgerichtshof am Zug.

Servus-TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider.
Servus-TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider möchte sich als Satiriker verstanden wissen.
APA/SERVUSTV

Wie berichtet, hatte die Komm Austria nach einer Beschwerde des Presseclubs Concordia in fünf Fällen Verstöße gegen das Objektivitätsgebot in Ferdinand Wegscheiders Sendung "Der Wegscheider" festgestellt. Die Behörde ortete "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat". Servus TV verwies bei "Der Wegscheider" auf den satirischen Charakter der Sendung. Ferdinand Wegscheider ist auch Intendant von Servus TV.

Wegscheider hatte mit Aussagen wie "Wir haben in Wahrheit auch keine Ahnung, ob und wie die Impfung wirkt" oder jener, dass das Pferdeentwurmungsmittel Ivermectin aufgrund seiner "antiviralen Wirkung" in vielen Ländern "auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung" finde, für heftige Kritik gesorgt. Die Komm Austria argumentierte, dass Wegscheiders Sendung als Meinungskommentar mit satirischen Elementen zu verstehen sei und beim Publikum nicht als reine Satire wahrgenommen werde. (red, 22.6.2023)