Eine Person hält ein iPhone in der Hand und tippt etwas.
Smartphone-Hersteller dürfen ihre Akkus in der EU bald nicht mehr mit dem Gehäuse verkleben.
AP

Schritt für Schritt setzt die Europäische Union eine Reihe von Maßnahmen, die elektronische Geräte umweltfreundlicher gestalten sollen. Nach der Vereinheitlichung von Ladekabeln hat sich das EU-Parlament jetzt Batterien vorgeknöpft. Mit einer Mehrheit von 587 zu neun stimmten die Abgeordneten dafür, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Gerätebatterie "selbst leicht entfernen und ersetzen können".

Die überarbeiteten EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien dürften in der Praxis große Auswirkungen auf die Gestaltung der Geräte haben. Vor allem Smartphones sind mittlerweile für ihr geschlossenes Design bekannt. Ein einfacher Wechsel des Akkus ist daher schon lange nicht mehr möglich. Hinzu kommt das Problem, dass Hersteller die einzelnen Bauteile zusätzlich zu Schrauben auch mit Klebstoff im Gehäuse befestigen – was eine Reparatur für Laien meist unmöglich macht.

Nicht mehr verklebt

Designtechnisch dürfte sich laut "Golem" allerdings nichts verändern. Als leicht zu entfernen gelte eine Batterie immer dann, wenn sie ohne Spezialwerkzeug, Wärmeenergie oder Lösungsmittel entfernt und ausgetauscht werden könne. Eine Ausnahme für Smartphone-Hersteller gibt laut dem Bericht dennoch. Hat der Akku nach 500 Ladezyklen noch eine Kapazität von 83 Prozent, dürfe er verklebt werden. Nur wenn dies nicht zutrifft, müssen sie austauschbar sein.

Die neuen Vorschriften bringen allerdings eine Reihe weiterer Neuerungen mit sich. Darunter eine "verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als zwei kWh". Hersteller müssen außerdem eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorlegen. Sie werden sich außerdem an strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen halten müssen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft müssen aus Altbatterien zudem immer größere Mengen einzelner Materialien wie Kobalt wiedergewonnen werden.

Lange Vorlaufzeit

Der EU-Rat muss den Text im nächsten Schritt formell billigen, Änderungen dürfte es allerdings nicht mehr geben. Die Überarbeitung der Regeln beruht bereits auf einer Einigung zwischen Parlament und Rat. Bis die neuen Regeln tatsächlich schlagend werden, dauert es allerdings noch eine ganze Weile. Diese treten erst Anfang 2027 in Kraft. Hersteller haben also eine lange Vorlaufzeit. (red, 16.6.2023)