Ist es möglich, dass eine unbefristete Hauptmietwohnung zu den selben Bedingungen (Miethöhe) von einem Lebenspartner übernommen werden kann? Beide sind seit über 20 Jahren in dieser Wohnung hauptgemeldet.§ 12 MRG sieht vor, dass ein Hauptmieter, der die Wohnung verlässt, seine Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie abtreten kann, nicht aber seinem Lebensgefährten(in). Anderes gilt im Todesfall des Hauptmieters (§ 14 MRG): hier ist auch der/die Lebensgefährte(in) eintrittsberechtigt, sofern die (eheähnliche) Lebensgemeinschaft drei Jahre gedauert hat oder auch die Wohnung schon gemeinsam bezogen wurde. Der Vermieter hat - abhängig von der Art der Wohnung und dem bisherigen Mietzins - die Möglichkeit einer Mietzinsanhebung.