Meine Großmutter möchte gerne, dass ich ihre Hauptmietwohnung nach ihrem Ableben als Hauptmieterin übernehme. Ich bin bei ihr gemeldet und bekomme einige Poststücke an diese Adresse, jedoch bin ich dort nicht wohnhaft. Meine Fragen dazu: Welche Probleme können mit dem Hauseigentümer entstehen? Wie lange muss ich mindestens in der Wohnung gemeldet sein, um in den Hauptmietvertrag eintreten zu können? Welche Rechte kann ich als gemeldete Mieterin geltend machen, um diese Wohnung übernehmen zu können? Und wie hoch sind die Chancen, dass ich tatsächlich die Wohnung übernehmen kann bzw. was ist dazu nötig?Falls die Wohnung dem MRG unterliegt: Das Mietrechtsgesetz sieht vor, dass insbesondere Verwandte in gerader Linie berechtigt sind, nach dem Ableben in das Mietverhältnis einzutreten. Dieses Eintrittsrecht besteht aber nur, wenn diese Person ein dringendes Wohnbedürfnis hat und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt hat. Um tatsächlich eintrittsberechtigt zu sein, müssten Sie also im gemeinsamen Haushalt wohnen. Der Eintritt erfolgt automatisch, sofern die eintrittsberechtigte Person sich nicht dagegen ausspricht. Sie hätten im Todesfall zu behaupten, einen diesbezüglichen Anspruch zu haben (und müssten dann auch schon in der Wohnung sein - da ja das Teilen des Haushalts ohnedies Bedingung ist), dagegen wird sich der Vermieter aussprechen und Räumung begehren. Dann hätten Sie zu beweisen, dass Sie tatsächlich den Haushalt immer schon geteilt haben.