Ich habe per 15.12.1998 einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben und wurde von der Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass der Vertrag nicht verlängert werden kann, da der Hausbesitzer keine unbefristeten Verträge will. Da ich meinen Vertrag aber gerne verlängern möchte, lauten meine Fragen: Ist es durch die Mietrechtsnovelle nun möglich, den Vertrag ein weiteres Mal befristet zu verlängern? Und hat der Hausbesitzer dann das Recht, den Mietzins beliebig zu erhöhen?Durch die Wohnrechtsnovelle 2006 hat sich diesbezüglich nichts geändert: Dem MRG unterliegende Mietverträge können schriftlich beliebig oft und um jede - bei Wohnungen jedoch drei Jahre jeweils nicht unterschreitende - Vertragsdauer erneuert werden (§ 29 Abs 4 MRG). Der Vertrag wird dann in der Regel nicht verlängert, sondern erneuert. Es handelt sich rechtlich also um einen neuen Mietvertrag. Eine Erhöhung des Mietzinses wäre deshalb möglich, allerdings nur im gesetzlichen Rahmen (Richtwertmietzins/angemessener Mietzins - je nach Art des Mietobjekts).