Der Mietvertrag meiner Wohnung läuft mit Ende November aus. Bei der Unterzeichnung des befristeten Vertrages hinterlegte ich eine Kaution in der Höhe von ÖS 10.000. Da ich voraussichtlich noch bis Juli des kommenden Jahres im Ausland sein und bis dahin nicht nach Österreich kommen werde, hätte ich die Frage, ob es zum einen für die Rückerstattung einer Kaution eine Frist gibt, bzw. ob zum anderen ein Verwandter diese stellvertretend für mich entgegennehmen könnte? Selbstverständlich können Sie etwa einen Verwandten oder Bekannten damit bevollmächtigen, die Kaution für Sie in Empfang zu nehmen. Eine besondere (verkürzte) Frist zur Rückforderung der Kaution gibt es nicht (die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren sollte wohl genügen, wenn Sie 10 Monate weg sind. Dennoch wäre es besser wenn Sie die Kaution bei Rückstellung des Mietobjekts einfordern). Sollten Sie eine Forderung aus geleisteten Investitionen gegen Ihren Vermieter haben, sollten Sie diese mit der Aufkündigung geltend machen.