Wie hoch (%) darf ein Vermieter die Miete von einem Jahr auf das andere anheben? Ist dies gesetzlich geregelt und sind 45% zulässig?

Üblich ist eine solche Erhöhung sicherlich nicht. Um zu beurteilen, ob sie in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist, bedürfte es eines Blicks in Ihren Mietvertrag. Das Mietrechtsgesetz gibt für bestimmte Mietobjekte den sogenannten Richtwertmietzins vor, andere Objekte (wie etwa Wohnungen der Kategorie A über 130 m2) sind davon ausgenommen und es kann ein Mietzins frei vereinbart werden, solange dieser nach Größe, Art, Lage und Ausstattung angemessen ist.

Üblicherweise erfolgen Wertanpassungen auf Basis des Verbraucherpreisindexes, der von der Statistik Austria veröffentlicht wird und die jährliche Inflation widerspiegelt. Ob eine Anpassung von 45% in Ihrem Ausnahmefall gerechtfertigt ist, hängt dann auch davon ab, ob das Mietrechtsgesetz überhaupt anzuwenden ist und bedürfte also der Einbeziehung der konkreten vertraglichen Umstände.