Im Mai folgte dann die überraschende Einigung: Dem BZÖ wurde zugestanden, die RH-Prüfung in einem eigenen Unterausschuss zu klären. Die Novelle ging daraufhin mit den Stimmen der Koalitionsparteien durch den Justizausschuss und durch den Nationalrat. Am 13. Juli wurde schließlich auch der Einspruch des Bundesrats per Beharrungsbeschluss aufgehoben, am 26. Juli folgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Am kommenden Sonntag treten die Gesetzesänderungen in Kraft.
Der erwähnte Unterausschuss hat bisher übrigens nur ein einziges Mal ergebnislos getagt, nämlich am 23. Juni. Die Sitzung wurde damals auf unbestimmte Zeit vertagt.
Drei Änderungen, ein Neuling
Die nun in Kraft tretende Wohnrechtsnovelle 2006 umfasst (inhaltliche) Änderungen in drei bestehenden Gesetzen: dem Mietrechtsgesetz (MRG), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Darüber hinaus wurde ein neues Gesetz beschlossen, nämlich das Energieausweis-Vorlagegesetz (EAV-G). Es basiert auf einer Anfang 2003 in Kraft getretenen EU-Richtlinie und schreibt vor, dass beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt wird. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald in allen Bundesländern entsprechende Regelungen über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises gelten.
Hitzige Debatten
Die Wohnrechtsnovelle wurde in- und außerhalb des Parlaments heftig diskutiert, selbst vor dem Beharrungsbeschluss kam es im Nationalrat zu einer hitzigen Debatte. SPÖ und Grüne befürchteten Verschlechterungen für Mieter, etwa durch weitere Teilausnahmen aus dem Mietrechtsgesetz bei Aus- und Zubauten oder Dachgeschoßausbauten, oder die neu eingeführte dreijährige Frist zur Mietzinsüberprüfung bei Genossenschaftswohnungen (bisher war dies unbegrenzt möglich).
Die Koalitionsparteien sprachen ihrerseits von wichtigen Errungenschaften auch für Mieter: Etwa die erweiterte Erhaltungspflicht des Vermieters bei Gesundheitsgefährdung des Mieters, den Investitionsersatzanspruch oder auch die neue Regelung, dass bei der Kündigung eines Mietverhältnisses für den Mieter der Zwang, den Gerichtsweg zu beschreiten, wegfällt, nicht allerdings für den Vermieter (siehe auch Artikel Das bringt die Wohnrechtsnovelle 2006).
Gebäudebewirtschaftungsgesetz wird erwartet
Wohnrechtsexperten zeigten sich erfreut über so manche Klarstellungen und Ausmerzungen erkannter Schwächen, sahen aber auch nicht den erhofften "großen Wurf". Wolfgang Dirnbacher, Wohnrechtsexperte des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI), nannte bei der Vorstellung seines neuen Buches zum WEG die jüngsten Änderungen "im Großen und Ganzen" sinnvoll, meinte aber im selben Atemzug, dass wohl recht bald weitere Novellen kommen werden müssten.