Wien - "Nicht aufgebracht oder gar zornig" seien die meisten Klienten, sondern "entmutigt und depressiv", schildert die Gleichbehandlungsanwältin Ulrike Salinger. "Das sind Leute, die etwa in einem Beisl nicht bedient worden sind, weil sie die ,falsche Hautfarbe' haben. Die schon mehrere hundert Bewerbungen abgeschickt, aber nur Absagen geerntet haben, weil sie als ,zu alt' gelten. Die als Homosexuelle am Arbeitsplatz gemobbt worden sind."
Diese Menschen bräuchten "zuerst Beratung", um in weiterer Folge zu entscheiden, ob sie die erlittene Diskriminierung vor einen Gleichbehandlungssenat oder vor Gericht bringen wollen: Eine Aufgabe, der die Juristin Salinger (die gegen rassistische Diskriminierung bei Dienstleistungen, Bildung und Sozialschutz auftritt) und ihre Berufskollegin Birgit Gutschelhofer (die für rassistische, homosexuellenfeindliche und altersspezifische Diskriminierungsfälle in der Arbeit zuständig ist) im Auftrag des Bundes seit März 2005 nachkommen; auf der Grundlage des EU-konform novellierten Gleichbehandlungsgesetzes.
Fehlende Ressourcen
Das Problem dabei: "Uns fehlen nötige Ressourcen", schildert Salinger im STANDARD-Gespräch. Zwar sei nach der Übersiedlung der Gleichbehandlungsanwaltschaft in ein ehemaliges Amtshaus in der Wiener Taubstummengasse wenigstens genug Platz vorhanden, doch: "Wenn eine von uns krank ist oder auf Urlaub geht, ruht mangels Stellvertretung unsere Arbeit." Trotz bundesweiter Zuständigkeit würden zudem "in der Praxis nur Wiener Fälle bearbeitet, da wir keine Außenstellen haben".
Störend sei auch, dass den oft des Deutschen unkundigen Diskriminierten keine muttersprachliche Beratung angeboten werden könne: "Dolmetscher stehen uns nicht zur Verfügung." Dabei - so Gut- schelhofer - suchten immer mehr Menschen bei der neuen Gleichbehandlungsanwaltschaft um Rat an: "Die Zahl der Kontakte hat sich zwischen 2. und 4. Quartal 2005 um ein Drittel erhöht."