Eigener Straftatbestand gefordert
Nach der Gesetzesvorlage von Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres sollte der illegale Austausch von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen, Bildern oder Texten als eigener Straftatbestand eingeführt werden - zu ahnden mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bis zu drei Jahren Haft. Verbraucherschützer liefen dagegen Sturm - 110.000 Bürger forderten in einer Unterschriftenaktion das Recht auf freie Nutzung von Privatkopien. Auch in der Parlamentsdebatte geriet die Regierung in die Defensive und schlug vor, dass es vor der Einleitung eines Strafverfahrens zwei Verwarnungen geben sollte.
Legalisierung beschlossen
Das ging der Opposition aber nicht weit genug. Unterstützt von Abweichlern aus dem Regierungslager wurde die Legalisierung des File-Sharings beschlossen - die Ansprüche der Copyright-Inhaber sollen über eine Lizenzpauschale von sieben Euro abgegolten werden, die zusätzlich zu den Internet-Verbindungsgebühren erhoben werden soll. Die Initiative zu dieser Regelung ging von Alain Sugenot aus, einem Abgeordneten der regierenden UMP.
"Neue Ära der Freiheit"
Während der Verbraucherschutzverband UFC-Que Choisir von einer "neuen Ära der Freiheit" schwärmte, gingen Plattenfirmen und Künstler gegen die überraschende Entscheidung auf die Barrikaden. "Wenn man den Download unserer Werke legalisiert, nahezu kostenlos, dann tötet das unsere Arbeit", klagte Altrocker Johnny Hallyday. Auch der Künstlerzweig der Gewerkschaft CFDT sprach vom "Tod der audiovisuellen Industrie des Landes". Die Erhebung einer Lizenzpauschale komme einer "Sowjetisierung der Kunst" gleich, kritisierte der Präsident des Verbands der französischen Komponisten und Musikverleger (SACEM), Bernard Miyet. Da setze irgendeine staatliche Kommission ohne Rücksicht auf die Musik- und Filmwirtschaft einen willkürlichen Preis fest, sagte Miyet.
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