Nach der viel beachteten Entscheidung des Obersten US-Gerichts gegen die P2P-Tauschbörse Grokster schießt nun die US-Musikindustrie auch scharf gegen die Betreiber ähnlicher Dienste.

Haftung

Wer einen Dienst anbietet und gezielt wirbt, dass Urheberrechte damit verletzt werden können, der könne für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haftbar gemacht werden, hieß es in der Begründung des einstimmigen Urteils.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat us-amerikanischen Medienberichten zu folge nun Unterlassungsanordnung an sieben im Peer-to-Peer Bereich tätige Firmen verschickt. Laut RIAA sei die Entscheidung des Obersten US-Gerichts auch auf diese Firmen anwendbar.

BearShare, WinMX und LimeWire

Ein Sprecher der RIAA machte keine weiteren Angaben über die betroffenen Unternehmen, laut Wall Street Journal soll es sich unter anderem um BearShare, WinMX und LimeWire handeln.(red)