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Foto: Archiv

Wer beim neuen Handy-Billiganbieter Yesss! auf der Homepage surft, stößt schnell auf folgende Information: "Die YESSS!-SIM-Karte kann mit jedem GSM-Handy genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die YESSS!-SIM-Karte nur in einem entsperrten Mobiltelefon funktioniert. Nähere Informationen zum Entsperren finden Sie unter Punkt 3 oder in unserer Entsperrhilfe."

Zum entspressen

Dann folgt eine Seite mit Adressen und Internetseiten, die bis vor Kurzem hauptsächlich in Hackerkreisen bekannt waren und auf denen Informationen und Kodes zum Entsperren von Handys angeboten werden (siehe Screenshot).

Bisher konnten Handys auch in einigen Geschäften "halb legal" aufgesperrt werden – und nicht wenige "Aufsperrdienste" haben unter Klagsandrohungen der Betreiber das Service wieder eingestellt.

Subventionierte Handys

Gesperrt sind die meisten Handys, weil sie bei Neuanmeldung, Vertragsverlängerung oder der Einlösung von Treuepunkten "subventioniert", das heißt stark verbilligt verkauft werden. Je nach Preisklasse zahlt der Betreiber bis zu 300 Euro dazu. Die Sache rechnet sich erst, wenn der Kunde dann im Netz auch entsprechend telefoniert – und nicht bei der Konkurrenz.

Offiziell

Neu ist, dass mit Yesss! nun ein Betreiber ganz offiziell "Hilfe" anbietet, den subventionierenden Handyverkäufer – sei es A1, T-Mobile, Telering"3" oder die eigene Mutter One – auszutricksen.

Eingriff

Die Juristen einiger Betreiber sehen das als "Eingriff in die Rechte Dritter" bzw. als Eingriff in die Rechte des Software-Herstellers, wie dies bei A1 bestätigt wird.

"Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch"

"Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch," so A1-Sprecherin Ursula Novotny. Auch Telering hat bereits den Regulator RTR um Stellungnahme gebeten. Doch dieser gibt sich vorerst vorsichtig: "Ob das Entsperren eines SIM-gelockten Mobiltelefons einen Vertragsbruch darstellt, kann immer nur anhand des konkreten Vertrages, insbesondere der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden", meint eine Sprecherin der Behörde.

Fragen

"3"-Chef Berthold Thoma meint dazu: "Die Herangehensweise von Yesss! wirft viele Fragen auf. Wir werden diese auf alle Fälle rechtlich in jeder Hinsicht prüfen, so auch ob die auf der Homepage genannten Händler die Entsperrungskodes rechtens verwenden. Für uns ist es kaum vorstellbar, dass diese Händler die Entsperrkodes, die grundsätzlich nur den jeweiligen Betreibern zugänglich sind, rechtmäßig erworben haben."

Legal

Bei "Yesss! argumentiert man dagegen, dass die Kunden anderer Betreiber an einen Vertrag und nicht an ein Gerät gebunden wären. "Und damit ist das Entsperren legal. Eine etwaige Grundgebühr beim anderen Betreiber muss ja weiterhin bezahlt werden".

Aus für hohe Handysubventionen?

Aber vielleicht ist ja die Yesss!-Aktion den anderen Betreibern gar nicht so unangenehm, wie sie tun: Vielleicht ergibt sich daraus ja auch eine elegante Möglichkeit, die hohen Handysubventionen zu beenden.(Michael Moravec, DER STANDARD Printausgabe, 12. April 2005)