Bereits im Oktober war das Rechtsabbiegen bei Rot an zehn Ampeln erlaubt worden.

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Wien – Radfahrerinnen und Radfahrer können in Wien künftig bei 170 roten Ampel rechts abbiegen. Die Stadt rollte das legale Rechts-Abbiegen weiter großflächig aus, wie es am Sonntag in einer Aussendung hieß. Die betroffenen Ampeln sind bereits beschildert. Die von Magistrat sowie Bevölkerung und Bezirken vorgeschlagenen Örtlichkeiten wurden im Vorfeld eingehend geprüft.

Bereits im Oktober, unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), hatte Wien das Rechts-Abbiegen bei Rot an zehn ersten Örtlichkeiten ermöglicht. Ausgewählt wurden für das Rechts-Abbiegen bei Rot insbesondere Orte, wo vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind – man also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegt – und damit Konflikte reduziert werden.

Weiterfahrt nicht verpflichtend

Der Pfeil erlaubt ein Abbiegen beziehungsweise Geradeausfahren für Radfahrende, auch wenn die Ampel rot ist. Es handelt sich dabei um eine Option, es kann auch weiterhin auf die grüne Ampel gewartet werden. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht – das kann auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein. Das Verkehrszeichen gibt an, ob ein Abbiegen nach rechts oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Nur an Kreuzungen mit diesem Zusatzschild ist ein Fahren für Radfahrende bei Rot erlaubt.

Auf jedem Fall darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt vorgeschrieben. Halten heißt, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Dass auch ein Fuß am Boden stehen muss, sieht das Gesetz nicht vor. Es muss aber auf jeden Fall auf Fußgängerinnen und Fußgänger geachtet werden. (APA, red, 30.4.2023)