Postkarte zum Frauenwahlrecht aus dem Jahr 1913 von Marianne Saxl.

Bild: VGA

Es ist das Jahr 1976. Erstmals gilt in Österreich der Grundsatz, dass Mann und Frau in einer Ehe die gleichen Rechte und Pflichten haben. Das am 1. Juli 1975 von der Regierung Kreisky beschlossene Gesetz ersetzt die geltende Familienordnung, in der der Mann "das Haupt der Familie" war, die Frau ihm Beistand leisten musste und der Mann ein Züchtigungsrecht seiner Familie hatte.

Die Kreiskyjahre waren eine Zeit, in der vorherrschenden Geschlechterverhältnisse ins Wanken gerieten. Frauen konnten nun entscheiden, welchen Beruf sie ergreifen wollen, und über ihren Körper selbst bestimmen. "Es war relativ einfach in den 1970er-Jahren, weil es damals so klare Diskriminierungen gegeben hat", sagt Historikerin Gabriella Hauch von der Uni Wien: "Frauen waren in der politischen Öffentlichkeit selten repräsentiert, in der Wirtschaft hatten sie schlechte Aufstiegsmöglichkeiten."

Langer Frauenkampf

Doch den Maßnahmen der damaligen SPÖ-Regierung ging ein langer Kampf voraus. Bereits 1925 hatten die sozialdemokratischen Abgeordneten Adelheid Popp und Gabriele Proft einen Initiativantrag zur Reform des Familienrechtes aus dem Jahre 1811 im Sinne der "Gleichstellung der Geschlechter" im Parlament, eingebracht. Er wurde jedoch nicht einmal im Justizausschuss beraten. "Diese Diskurse kommen immer wieder", sagt Hauch. Dass es seit 1925 so lange gedauert hat, bis die Debatte wieder aufkam, zeige, "welche Zäsur der Ständestaat und der Nationalsozialismus waren". Doch auch Popp und Proft waren nicht die Ersten, die sich dem Thema widmeten.

Schon mit dem Zerbrechen der Monarchie und dem Ausrufen der Republik stand das Thema auf der Agenda der Frauenrechtsbewegung. Allerdings wollte man einen "möglichen Kulturkampf zwischen Kirche und Staat vermeiden", erklärt Juristin Ilse Reiter-Zatloukal vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte. Zudem erschien dem Großteil der Gesellschaft die Ungleichbehandlung als gerecht. So konnte der "Patriarchalismus" des Gesetzes als "wohlwollend" bezeichnet werden, da "die Herrschaft des Mannes" in ein "Gewand männlicher Schutz- und Sorgfaltspflichten gehüllt war", sagt Reiter-Zatloukal. Etwa bei der Frage der Scheidung.

Vater Kaiser war weg

Für Hauch erklärt sich das Festhalten an Beziehungsordnung durch den "wahnsinnigen Einschnitt" der Zeit. Die Familie Habsburg hatte über Jahrhunderte hinweg das Land regiert. "Man hatte einen Papa, einen Vater Kaiser, der plötzlich weg war", sagt Hauch. Für einen gewissen Teil der Bevölkerung öffneten sich neue Türen – für einen anderen war der Umbruch mit Angst und Schrecken verbunden. "Die vaterlose Gesellschaft war damals keine, weil die Männer im Krieg waren, sondern eine, weil der Kaiser weggebrochen ist." Das führte bei vielen zur Perspektivlosigkeit. Die Bevölkerung wusste nicht, wo es mit der Republik hingeht. "Ein Festhalten an bestimmten Machtverhältnissen hat Sicherheit gegeben." Die hierarchisch strukturierte Familienform hatte sich trotz der Brüche im 19. und 20. Jahrhundert bewiesen.

Durchgesetzt hatte sich jedoch eine andere frauenpolitische Forderung: Am 12. November 1918 wurde das allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht "ohne Unterschied des Geschlechts" beschlossen.

Miterhalter des Staates

Es sei nicht mehr "wegzuleugnen", schreibt Leopold Blasel, Bezirksvorsteher der Wiener Leopoldstadt, am 25. Dezember 1917 in der Neuen Freien Presse. "Die Frau hat wesentlich dazu beigetragen, den Staat zu erhalten." Daher würde man "nicht umhinkönnen, diesen Miterhaltern des Staates das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren", so der Sozialdemokrat.

Eine weitverbreitete Erzählung sei, dass das Frauenwahlrecht "eine Belohnung für das Engagement der Frauen an der Heimatfront war", sagt Hauch: "Ich würde das klar zurückweisen." Frauen erhielten im Krieg nur andere Handlungsspielräume. Die Mehrheit der Frauen hat schon vor dem Krieg gearbeitet. Statistische Zahlen vom Ende des 19. Jahrhunderts zeigen, dass von 100 Erwerbstätigen 42,9 Prozent weiblich waren, jedoch vor allem in ungelernten Bereichen und auf dem Land. Im Krieg wurden sie in andere Sektoren umgeleitet.

Männer vor Frauen

Zentral für die Einführung des Frauenwahlrechts im Herbst 1918 war zudem, dass die Sozialdemokratie das allgemeine und gleiche Wahlrecht seit 1892 in ihrem Parteiprogramm festgeschrieben hatte. "Die Forderung war aber für Victor Adler nicht vorrangig, zuerst müsse das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht errungen werden", sagt Reiter-Zatloukal. Als dies 1907 geschah, brachte es der Frauenwahlrechtsbewegung Auftrieb.

Auch in der christlich sozialen Partei begann das Umdenken. Im Raum stand 1918 der Vorschlag, eine Wahlpflicht für Frauen einzuführen. "Die Sorge der Konservativen war, dass katholische Frauen auf dem Land nicht wählen würden, wenn etwa der Pfarrer nicht will, dass sie zur Wahl gehen", sagt Hauch.

Im Gegenzug befürchteten die Sozialdemokraten, dass Frauen "zu sehr unter dem Einfluss des Klerus stünden" und ihnen deshalb ihre Stimme verweigern würden, sagt Reiter-Zatloukal. Als Kompromiss wurde die Frage der Wahlpflicht den Ländern überlassen und in Tirol und Vorarlberg eingeführt.

Mehrheitlich konservativ

Frauen konnten erstmals 1919 an der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung teilnehmen. Ihre Wahlbeteiligung lag mit 82,1 Prozent nur knapp unter jener der Männer mit 87,0 Prozent. 52,2 Prozent der abgegebenen Stimmen kamen von Frauen. Und diese wählten mehrheitlich christlich-sozial. Genaue Zahlen dafür gab es ab 1920: Um das Wahlverhalten besser nachvollziehen zu können, gab es während der gesamten Ersten Republik für Frauen und Männer Wahlkuverts in verschiedenen Farben oder unterschiedliche Wahlurnen.

Adelheid Popp: Wahlrede für die Nationalratswahl vom 9. November 1930

Etwa 40 Prozent wählten 1927 und 1930 sozialdemokratisch, der Rest konservative Parteien. "Nicht übersehen darf man die starken regionalen Unterschiede", sagt Reiter-Zatloukal. So stimmten in Wien und Kärnten Männer und Frauen zu einem hohen Teil sozialdemokratisch. Während in Tirol und Vorarlberg zwei Drittel der Wählerinnen konservativ votierten.

Umkämpfte Wählerinnen

Die Stimmen der Frauen waren umkämpft. Die Wählerinnen waren für alle Parteien zunächst das politisch "unbekannte Wesen", allerdings – infolge der zahlreichen Toten des Krieges – klar in der Mehrheit, erklärt Reiter-Zatloukal, aufgrund ihrer hohen Anzahl waren Frauen "sehr attraktiv" für die Parteien. Da man ihre politischen Präferenzen zunächst nicht einschätzen konnte, versuchte man, ihr Wahlverhalten mittels Wahlwerbung zu beeinflussen. Eigene Broschüren wurden für sie herausgegeben, die erklärten "wie soll die Frau wählen".

"Dabei fällt auf, dass auf den Plakaten fast nur Männer als politische Akteure zu finden sind. Frauen wurden auf die Rolle der Mutter reduziert." Dieses Bild hat sich lange gehalten. "Erst mit der neuen Frauenbewegung begann der lange Abschied von diesem Frauenbild", sagt die Juristin.

Bis heute hält die Rollenverteilung an. Die Arbeitsteilung in Haushalt und Pflege entspreche trotz formaler Gleichstellung nach wie vor nicht der rechtlichen Situation. "Hier ist Bewusstseinsbildung erforderlich." Denn die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten oder die Pflege von Familienmitgliedern bringen noch immer "massive Nachteile in der Einkommens- und Karriereentwicklung", sagt Reiter-Zatloukal. (Oona Kroisleitner, 30.1.2018)