Kampagnenvideo zu #KeinGeldfürHetze.

Sektion 8

Wien – Die Klage der Mediengruppe "Österreich" gegen eine Vertreterin der SPÖ-Bezirksorganisation Sektion 8 ist laut dieser endgültig abgewiesen. In einem Tweet der Sektion 8 gibt diese an, dass die Mediengruppe innerhalb der vierwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen den Gerichtsentscheid eingelegt hat, der Anfang August erging.

Wie berichtet hatte die Mediengruppe "Österreich" die linke Gruppe innerhalb der SPÖ wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt. Anlass waren E-Mails an inseratenstarke Unternehmen, die die Sektion im Rahmen ihrer Kampagne "#KeinGeldfuerHetze" verschickte. Darin warf sie "Österreich vor, den Ehrenkodex der österreichischen Presse nicht anzuerkennen, "oftmals vom Presserat verurteilt" worden zu sein und "journalistische Hetze" zu betreiben. Das Handelsgericht Wien sah darin allerdings wahre Tatsachenbehauptungen bzw. ein zulässiges Werturteil.

Eine Anfrage des STANDARD bei "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner blieb am Freitag vorerst unbeantwortet. (red, 8.9.2017)