Wien – Unter dem Punkt "Vermeidung von Gewinnverschiebungen" haben sich SPÖ und ÖVP im neu verhandelten Regierungsübereinkommen auf einen Fahrplan zur Ausweitung der Werbeabgabe geeinigt. Konkret soll die fünfprozentige Abgabe nicht nur Werbeleistungen in Printmedien, TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung betreffen, sondern künftig auch Online umfassen.

Im Positionspapier heißt es dazu: "So wird beispielsweise die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Online-Bereich ausgeweitet. Der Steuersatz wird bei gleichbleibendem Aufkommen dadurch reduziert." Die Ausweitung der Werbeabgabe auf Online wird bereits länger diskutiert, nun steht auch der Zeitplan. In Kraft treten soll die Maßnahme mit 1. Jänner 2018. Das Maßnahmenpaket von Finanzminister Hans Jörg Schelling soll bis Ende Juni 2017 stehen. Die Ausweitung der Werbeabgabe ist nur ein Teil davon.

Verbände sehen Wettbewerbsnachteil

Fachverbände warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass die Besteuerung von Onlinewerbung branchenschädigend sei, sie fordern schon seit Jahren eine gänzliche Abschaffung der Werbeabgabe. So protestierte das Internet Advertising Bureau (IAB), dass Abgaben auf Onlinewerbung einen starken Wettbewerbsnachteil für österreichische Anbieter darstellen würden.

Internationale Player wären begünstigt, da eine österreichspezifische Abgabe für sie nicht administrierbar sei, formulierte der IAB Ende des Jahres in einer Aussendung: "Online-Werbung wird größtenteils dynamisch ausgeliefert und beruht oft auf spezifischen Targetingkriterien und kann daher von externer Stelle nicht umfassend gemessen werden. Abgaben könnten demnach nur auf im Inland gemeldeten Umsätzen eingehoben werden."

Kunden müssten für Google übernehmen

Stephan Götz, Fachgruppenobmann Werbung und Marktkommunikation, argumentierte zuletzt im STANDARD-Interview, dass nicht Google oder Facebook die Leidtragenden wären, sondern Österreichs Agenturen, denn: "Hat der Werbeleistende seinen Sitz im Ausland, haftet der inländische Auftraggeber, also im Regelfall die inländische Werbeagentur für die Abfuhr der Werbeabgabe. Das bedeutet, die heimischen Werbeunternehmer werden das dann für Google und Co übernehmen müssen, das kann niemand wollen. So kann man die Konzerne nicht treffen."

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) forderte zuletzt ein Ende der "Ungleichbehandlung". Der VÖZ zieht – wie berichtet – gegen die Werbeabgabe vor den Verfassungsgerichtshof. Argumentiert wird, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung verstoße, weil Online-Werbung nicht von der Abgabepflicht erfasst sei. (red, 30.1.2017)