Wien – Am Mittwoch ist eine Verordnung zum Kraftfahrgesetz in Begutachtung gegangen, mit der in Österreich automatisiertes Fahren ermöglicht wird. Drei Anträge dafür wurden im Vorfeld beim Verkehrsministerium eingereicht. Unter anderen möchte das Bundesheer selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

"Selbstfahrende Autos werden in den kommenden Jahren nach und nach unsere Straßen erobern. Diese neue Technik bringt viele Chancen für unsere heimische Autolieferindustrie und auch für die Verkehrssicherheit", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) der APA. Grundlage für die selbstfahrenden Autos war bereits eine Novelle zum Kraftfahrgesetz. Daraufhin gab es die drei Anträge – vom Bundesheer, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel und von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im Stadtgebiet.

Testansuchen auch für Dritte möglich

Alle drei Anträge wurden in die Verordnung eingearbeitet. Sie ist daher auf andere, vergleichbare Fälle anwendbar, auch Dritte können auf dieser Basis um Tests ansuchen. Die Verordnung kann zwei Arten von Testsituationen regeln: Tests von existierenden, in anderen Ländern schon zugelassenen Systemen wie Autobahnassistenten, aber auch Tests von noch nicht genehmigten Systemen wie einer neuen Autopilot-Funktion.

Auch bei den selbstfahrenden Autos gilt künftig, dass immer ein Lenker, ein geschulter Testpilot, anwesend sein muss. Dieser bleibt letztverantwortlich und muss mit dem System vertraut sein, damit er die Fahraufgaben jederzeit übernehmen kann. (APA, 17.11.2016)