Dabei handelt es sich um die Umsetzung einer umstrittenen Neuregelung im Sicherheitspolizeigesetz. Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten können eine Schutzzone mit einem Umkreis von 150 Metern beantragen. Die Polizei hat das Recht, Verdächtige aus dem imaginären Sperrgrätzel wegzuweisen. Es genügt die Annahme "aufgrund bestimmter Tatsachen", dass eine Straftat geplant ist. Auch eine noch nicht getilgte Vorstrafe reicht aus.
Verstoß
Kritiker sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Betroffene, die die Wegweisung ignorieren, werden jedenfalls mit Geldstrafe belangt, Einspruch ist beim Unabhängigen Veraltungssenat möglich.
Die Schutzzone im Resselpark wurde von der Direktion einer Volksschule beantragt. Man hofft, dadurch die "Kinder vom Karlsplatz", wie die dort etablierte Drogenszene genannt wird, fern zu halten.
Startschuss
Obwohl Innenministerin Liese Prokop (VP) am Dienstag den offiziellen Startschuss gibt, sind noch einige Details unklar. Die Polizei sucht noch geeignete Formen der Kundmachung. Es reicht nicht aus, die Grenzen der Schutzzone (im Verordnungstext werden unter anderem Blumentröge zur Grenzmarkierung herangezogen) im Amtsblatt zu publizieren, auch an Ort und Stelle müssen präzise Informationen ausgehängt werden. Die Polizei befürchtet aber, dass etwaige Plakate auf Bäumen nicht lange hängen bleiben.