"Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." So der Interessenverein der deutschen Phonoverbände (IFPI) in einer Aussendung am Freitag.

Direkter Link

Grund für das Statement: der Heise-Verlag soll "in einem online veröffentlichten Beitrag" beschrieben haben, "wie man sogar neue Kopierschutzsysteme ´knacken´ kann". Die dazu notwendige "illegale Software" soll von heise durch einen direkten Link auf die Herstellerseite gleich "mitgeliefert" worden sein.

Hilfe zur "Verbreitung illegaler Software"

So soll der renommierte Verlag dem "vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller" bei der "Verbreitung seiner illegalen Software" geholfen haben.

"Solche "Berichterstattung" ist für die in ihren Rechten verletzten Musikunternehmen nicht hinnehmbar", betont die IFPI. Dementsprechend hat die Organisation, im Auftrag diverser Musikunternehmen wie BMG, edel records, EMI, Sony, Universal und Warner, den Verlag, "der nicht freiwillig einlenkte", durch Rechtsanwälte formell abgemahnt - "sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen."

Kein Freibrief

"Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun", erklärt Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände. "Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche 'Berichte' untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen."

Stellungnahme

In einer Stellungnahme weist der Heise Verlag die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.

Hausbesitzer

"Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden." (red)