Wien - Die Grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits hat Innenminister Ernst Strasser (V) vorgeworfen, mit der Verschärfung des Asylrechts einen "Amoklauf gegen den Rechtsstaat" zu unternehmen. Das Vorhaben des Innenministers sei "völlig gegen den Geist des VfGH-Erkenntnisses" gerichtet, so Stoisits in einer Aussendung.

"Statt das Asylgesetz, wie von den Höchstrichtern verlangt, zu entschärfen, verstößt er mit einem Generalverdacht der Kriminalität gegenüber Asylwerber, des Vorhabens der Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe und vor allem der Abschaffung der Beschwerdemöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof massiv gegen den Geist des VfGH-Erkenntnisses", sagte Stoisits.

Strasser mache weiterhin Stimmung gegen Asylwerber, verschweige aber, dass einige der von ihm als Verschärfung angekündigten Punkte derzeit schon gelten: scharfe Mitwirkungspflichten für Asylwerber bestehen, ein Asylverfahren könne auch in Abwesenheit des Antragstellers abgeschlossen werden und bei Asylantragstellung aus der Haft würden die Betroffenen nicht aus der Haft entlassen.

Falschinformationspolitik

"Damit betreibt er bewusst eine Falschinformationspolitik, um auf dem Rücken der Flüchtlinge politisches Kleingeld zu machen", so Stoisits. Es müsse ein "sofortiges Ende der Pauschalverurteilungen und der politischen Hetze gegen Asylwerber durch Strasser" geben. Notwendig seien mehr Personal für schnellere rechtsstaatliche Verfahren, genug Unterbringungsplätze und europäische Rechtsstandards für Flüchtlinge.

Verfassungsrechtler Öhlinger: Niemand darf für Antragstellung bestraft werden

Skeptisch sieht der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger die Verschärfungspläne von Innenminister Ernst Strasser (V) zum Asylrecht. "Niemand darf dafür bestraft werden, dass er einen Antrag auf Asyl stellt", so Öhlinger. Die von Strasser angedachten "Gebietsberechtigungen - also dass sich ein Asylwerber nur in einem Bundesland aufhalten darf - ist für Öhlinger "so pauschal" wie es bisher zu hören war, verfassungswidrig.

"Im Prinzip hat jeder, der sich rechtmäßig in Österreich aufhält, das Recht, sich frei zu bewegen. Das Recht darf unter ganz besonderen Umständen eingeschränkt werden. Aber der Umstand, dass jemand Asylwerber ist, ist sicher kein ausreichender Grund", sagte Öhlinger. Man müsste also "ganz spezielle Gründe haben, warum es notwendig ist, einen Asylwerber während des Verfahrens in einem Bundesland irgendwie zu begrenzen. Ich kann mir nur keinen Grund vorstellen, der den Anforderungen der Menschenrechtskonvention genügen würde".

Als "rechtlich weniger problematisch" hält es Öhlinger, Asylwerbern den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof zu verwehren. Dies gebe es auch beim Grundverkehrsrecht. Allerdings müsste man dann die letztentscheidende Instanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) tatsächlich ausreichend unabhängig stellen. (APA)