Frauen mit Teilzeitjahren aufgrund von Kindererziehung sind nicht die Gewinner der Harmonisierung. Vor allem, wenn sie vor 65 in Pension gehen. Eine heute 32-jährige Werbefachfrau geht mit 62 mit 40 Versicherungsjahren am 1. 12. 2034 in Pension. Ihre Pension wird zu einem Viertel aus der Altpension, zu drei Vierteln aus der Kontopension berechnet. Sie hat studiert, zwei Kinder und arbeitete zwölf Jahre Teilzeit. Ab 45 hatte sie ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage. Nach altem Pensionsrecht bekäme sie 1985 Euro, nach neuem Recht bleiben ihr 1637 Euro. Grund: Abschläge, weil sie 2034 vor dem dann auch für Frauen geltenden Regelpensionsalter von 65 Jahren in Pension geht.
Die klassische "Working Mami"
Auch Frauen, die früh zu arbeiten beginnen, ihre Arbeit wegen der Kindererziehung unterbrechen und erst später wieder voll arbeiten und besser verdienen, bekommen - trotz der besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten - nicht mehr Pension. Eine heute 34-jährige Sachbearbeiterin, die mit 19 zu arbeiten begonnen hat, mit 23 ihr erstes, mit 25 ihr zweites Kind bekam, vier Jahre zu Hause blieb, dann bis 39 Teilzeit arbeitete, geht mit 62 Jahren am 1. 1. 2033 in Pension. Nach alter Rechtslage bekäme sie 1181 Euro, nach neuer nur 938 Euro. Schlagend wird bei ihr vor allem die Bewertung von Kindererziehungszeiten mit 1350 Euro sowie die 13-jährige Teilzeitphase.
Die verspätete Karrierefrau