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Innenminister Strasser ist für eine Gesetzesänderung im Bereich Asyl auf die Opposition angewiesen.

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Wien - Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) will Asylwerbern künftig den Weg zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) versperren. Im Entwurf zum neuen Asylgesetz sieht Strasser nur noch zwei Instanzen im Asylverfahren vor: das Bundesasylamt und den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Der VwGH soll ausgespart bleiben. "Künftig soll das Verfahren bereits beim UBAS abgeschlossen werden können", sagt Strasser im "Kurier".

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Allerdings braucht Strasser für diese Gesetzesänderung eine Zweidrittelmehrheit und damit auch die Zustimmung der SPÖ. Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums wird derzeit mit der FPÖ verhandelt und soll im ersten Halbjahr 2005 beschlossen werden.

Strasser will außerdem erreichen, dass bereits verurteilte Straftäter, die im Gefängnis Asyl beantragen, nach Absitzen ihrer Strafe in "Sicherungshaft" genommen werden können. Außerdem sollen Anträge von Asylwerbern, die einer Straftat verdächtigt werden, "prioritär" erledigt werden.

"Gebietsberechtigungen"

Zudem sollen für diese Asylwerber die "Mitwirkungspflichten" verschärft werden und "Gebietsberechtigungen" gelten - damit hätte z.B. ein in Niederösterreich untergebrachter Asylwerber, der einer Straftat verdächtigt wird, in Wien de facto Aufenthaltsverbot.

Gesetzesentwurf "in den nächsten Wochen"

Der Gesetzesentwurf zum neuen Asylgesetz soll in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen. Derzeit liege noch kein fertiger Gesetzesentwurf vor, betonte der Sprecher von Innenminister Ernst Strasser (V), Johannes Rauch, am Donnerstag auf Anfrage. Er betont auch, dass ein zweistufiges Asylverfahren laut Europäischer Menschenrechtskonvention ausreichend sei. Allerdings ist für die Streichung des VwGH aus dem Asylverfahren eine Zweidrittelmehrheit und somit die Zustimmung der SPÖ nötig.

Einen weiteren Zweidrittelbeschluss benötigt das Innenministerium für seinen Plan, sämtliche EU-Länder zu sicheren Drittstaaten zu erklären (derzeit wird dies vom UBAS in Einzelfällen bezweifelt). Außerdem sollen Asylwerber, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, vor ihrer Abschiebung nur noch einmal (und nicht wie jetzt zweimal) einvernommen werden.

Die im neuen Asylgesetz geplante "Sicherungshaft" für die Dauer des Asylverfahrens soll laut Rauch in zwei Fällen verhängt werden können: Erstens wenn der Asylantrag aus dem Gefängnis heraus gestellt wurde und der betroffene Asylwerber seine Strafe abgesessen hat. Und zweitens wenn Asylwerber unter Tatverdacht stehen.

Damit solle das "Untertauchen" von Asylwerbern verhindert werden. In beiden Fällen soll das Asylverfahren des Betroffenen dann "prioritär", also vor allen anderen Asylverfahren, erledigt werden.

Noch nicht geklärt ist laut Rauch vorerst, ob die so genannten "Gebietsberechtigungen", die die Bewegungsfreiheit von Asylwerbern z.B. auf ein Bundesland beschränken könnten, nur bei konkretem Verdacht auf eine Straftat angewandt werden oder für alle Asylwerber gelten sollen.

Strasser (V) verteidigt den Entwurf für ein neues Asylgesetz, durch das Asylwerbern künftig der Gang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) versperrt werden soll: Es sei "unverständlich, wenn sich jemand zu einem Verteidiger von straffälligen Asylwerbern machen will", betonte Strasser am Freitag.

Es gebe "gute Gründe" dafür, den VwGH auszusparen und den Weg von zwei Instanzen - das Bundesasylamt und den Unabhängigen Bundesasylsenat - zu wählen, erklärte der Innenminister. Dieses System habe sich bereits in einigen europäischen Ländern, u.a. in der Schweiz, bewährt.

Strasser verteidigte auch die geplante "Sicherungshaft" für straffällige Asylwerber: "Es ist notwendig, dass jene Menschen, die wirklich Asyl brauchen, vor jenen geschützt werden, die das Asylrecht missbrauchen".

Er werde selbstverständlich mit allen im Parlament vertretenen Parteien das Gespräch suchen, kündigte der Innenminister an.

Verfassungsgerichtshof hob Teile des Asylgesetzes auf

Notwendig wurde die Novellierung des Asylgesetzes durch die Aufhebung dreier Punkte durch den Verfassungsgerichtshof Mitte Oktober: Das Neuerungsverbot, wonach in zweiter Instanz nur dann neue Beweise vorgebracht werden dürfen, wenn eine medizinisch belegbare Traumatisierung vorliegt, wurde als zu eng gefasst beeinsprucht.

Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, wonach Asylwerber schon mit einem negativen erstinstanzlichen Bescheid abgeschoben werden können und die Bestimmung, dass ein Folgeantrag nach einem negativen Bescheid automatisch zu Schubhaft führt. (APA)