Wien - Mit der schwarz-blauen Koalition ist im Februar 2000 eine Regierung ohne Zwei-Drittel-Mehrheit angetreten - anders als die zuvor regierende Große Koalition kann sie ihre Vorhaben somit nicht mehr per Verfassungsgesetz absichern. Die Aufhebung von Gesetzen und Gesetzesteilen durch den Verfassungsgerichtshof gehört seither schon fast zum politischen Alltag. Für die Opposition ist die Verfassungsbeschwerde zum beliebten politischen Kampfmittel geworden - wenn auch nicht immer von Erfolg gekrönt.

Im Sozialbereich haben die Verfassungsrichter besonders oft zugeschlagen: Aufgehoben wurden die Ambulanzgebühr, die Unfallrenten-Besteuerung, die gesamte Hauptverbands-Reform und teile des Ausgleichs-Systems innerhalb der Sozialversicherungsträger. Zuletzt erwischte es Innenminister Ernst Strasser (V) in zwei besonders wichtigen Bereichen: Vorige Woche kippten Teile des Asylrechts, nun wurde die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz aufgehoben. Eine Chronologie der wichtigsten Entscheidungen der Höchstrichter:

16. März 2001: Die Ambulanzgebühr wird wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung aufgehoben und - wegen eines Formalfehlers bei der Beschlussfassung - dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur der Pensionsreform für den öffentlichen Dienst eingeräumt.

6. Dezember 2001: Der VfGH stellt fest, dass (mittlerweile außer Kraft getretene) Bestimmungen über die Versorgung der Zivildienstleistenden verfassungswidrig waren.

13. Dezember 2001: Die Ortstafelregelung im Volksgruppengesetz wird aufgehoben. Sie wurde zwar schon lange vor schwarz-blau erlassen, im Zusammenhang mit der Kärntner Ortstafelfrage kommt es in der Folge jedoch zu heftigen Attacken der FPÖ auf den VfGH.

17. Dezember 2002: Der VfGH hebt die Besteuerung der Unfallrenten wegen fehlender Übergangsfristen auf.

25. Juni 2003: Das ORF-Gesetz ist nicht verfassungswidrig.

27. Juni 2003: Die Pensionsreform 2000 ist für den VfGH in ihren Grundzügen verfassungskonform (Erhöhung des Antrittsalters und der Abschläge). Die Neuregelung der Hinterbliebenenpensionen wird jedoch aufgehoben.

10. Oktober 2003. Der VfGH kippt die komplette Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger.

1. Dezember 2003: Die ÖBB-Pensionsreform 2001 hält vor dem VfGH.

23. Jänner 2004: Die Uni-Reform wird teilweise aufgehoben: Zwar hält die Organisation - auch der umstrittene Universitätsrat - der Prüfung stand. Verfassungswidrig sind allerdings die ab 2007 geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Universitäten.

18. Februar 2004: Teile des Militärbefugnisgesetzes werden gekippt.

13. März 2004: Teile des Ausgleichsfonds der Sozialversicherungsträger werden als verfassungswidrig aufgehoben. Einsprüche der SPÖ gegen das Budgetbegleitgesetz mit seinen 91 Einzelmaterien (darunter Pensionsreform 2003 und Abfangjäger-Kauf) werden dagegen abgewiesen.

22. Juli 2004: Die 2001 eingeführte Regelung über den vorzeitigen Zwangs-Ruhestand von Beamten wird gekippt, weil den Behörden zu großer Spielraum eingeräumt worden war.

15. Oktober 2004: Teile des mit 1. Mai in Kraft getretenen Asylgesetzes sind verfassungswidrig. Darunter das so genannte "Neuerungsverbot" und die Möglichkeit, Asylwerber noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens abzuschieben. Nicht aufgehoben wird die ebenfalls beeinspruchte Liste sicherer Dritt- und Herkunftsländer.

20. Oktober 2004: Die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz wird aufgehoben. Jene Entscheidungen der Zivildienstverwaltung, die Grundrechtseingriffe bewirken - wie Zuweisung der Zivildiener zu einer Trägerorganisation - sind staatliche "Kernaufgaben" und können nicht an Private ausgelagert werden. (APA)