Wien - "Klammheimlich" habe
Vielleicht-Präsidentschaftskandidat und Rechnungshof-Präsident Franz
Fiedler vergangenes Jahr für sich den Vorruhestand beantragt,
berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner jüngsten Ausgabe.
"Der Staatskontrollor geht mit 60 in Pension - zu äußerst guten
Konditionen", ist da zu lesen. Demnach ist der heute 59-jährige
Fiedler seit 1. Dezember 2003 offiziell im Ruhestand, ausgezahlt
werde die Beamtenpension aber nicht, da er als RH-Präsident ein
Gehalt von 13.568 Euro beziehe und die aktuell gesetzlich erlaubte
Höchstgrenze für Mehrfachbezüge bei 13.461 Euro liegt.
Scheidet Fiedler allerdings als RH-Präsident aus dem Amt - seine
Periode endet diesen Sommer - wird ihm seine Beamtenpension für seine
Jahre als Staatsanwalt in Höhe von rund 4.500 Euro ausbezahlt. Denn
Fiedler gehört zu jener Beamten-Gruppe, die vom Vorruhestandsmodell
Gebrauch gemacht haben, wonach Beamte ab 55 mit Abschlägen (rund fünf
Prozent pro fehlendem Jahr) in Frühpension gehen können. Stichtag war
eben der 1. Dezember 2003, Fiedler konnte daher mit 60 statt mit 61,5
Jahren in Pension gehen, musste allerdings dafür eine Kürzung um zehn
Prozent in Kauf nehmen. Letzteres deshalb, da Fiedler noch nicht
ganze 40 anrechenbare Dienstjahren beisammen hatte.
Ab dem Zeitpunkt, an dem er 61,5 Jahre alt ist, bekommt Fiedler
dann auch seine Politikerpension als RH-Präsident, also mit Oktober
2005. Beide Pensionen zusammen dürfen dann 13.500 Euro nicht
überschreiten.
Im Büro des Rechnungshof-Präsidenten wurde am Donnerstag darauf
hingewiesen, dass Fiedler die gesetzliche Ausstiegsmöglichkeit
wahrgenommen wurde und damit der "Format"-Bericht bestätigt. Derzeit
bestehe aber kein Pensionsanspruch. In dem der APA vorliegenden
Bescheid durch das Bundespensionsamt heißt es dazu: "Es wird
festgestellt, dass Ihnen vom 1. Dezember 2003 an ein Ruhegenuss von
monatlich brutto Euro 4.672,20 gebührt, der jedoch vom 1. Dezember
2003 an zur Gänze stillzulegen ist." In der Begründung wird dann auf
den Grenzbetrag von 13.416 Euro hingewiesen und schließlich
festgehalten: "Da Ihr Bezug als Präsident des Rechnungshofes den
obgenannten Grenzbetrag überschreitet, ist Ihr Ruhebezug vom
Bundespensionsamt zur Gänze stillzulegen." (APA)