In Zeiten immer schneller werdender Rechner ist es kein Problem mehr DVDs zu kopieren und dank großer Festplatte muss der PC oft auch als Videorekorder herhalten. Schließlich bleibt noch das Thema MP3s und Tauschbörsen, um den durchschnittlichen User in Sachen Recht endgültig zu verwirren.
Aus diesem Grund hat der Webstandard den Experten Daniel Gutman zum E-Mail-Interview gebeten, um in diesem Bereich rechtliche Klarheit zu schaffen.
Wenn der Rechteinhaber zustimmt, dass seine Lieder frei getauscht werden dürfen, ist dies zulässig. Regelmäßig wird dies allerdings nicht der Fall sein. In diesen Fällen ist die Rechtmäßigkeit des Herunterladens in Österreich derzeit noch umstritten. Viele europäische Länder, unter anderem kürzlich auch Deutschland, haben das Urhebergesetz dahingehend modifiziert, dass auch das Herunterladen verboten ist und straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen auslöst. Da die meisten Tauschbörsen ein Herunterladen nur bei gleichzeitiger Freigabe von Liedern erlauben, muss von der Benutzung der Tauschbörsen hier ausdrücklich abgeraten werden.
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, auf welches Medium man seine Kopie zum eigenen Gebrauch gerne aufzeichnen möchte. Auf Tonband, Musikkassette, CD-R, Digitalchip oder Festplatte. Nicht zulässig ist es allerdings, andere Personen auf diese MP3-Dateien, etwa über Tauschbörsen, zugreifen zu lassen.
Der Kopierschutz darf nicht "gecrackt" werden. Möglich ist es aber, die CD über CD-Player oder Soundkarte abzuspielen und dies analog mitzuschneiden. Von der dann vorhandenen Aufnahme darf man wiederum CD-R, Musikkassetten oder eben auch MP3-Files anfertigen.
Auch wenn es sich tatsächlich um einen legalen Download (also keine Raubkopien) handelt, darf der Kopierschutz nicht "gecrackt" werden. Das Lied darf nur so genutzt werden, wie es der Rechteinhaber vorgibt. Aber auch hier besteht die Möglichkeit der Herstellung einer analogen Kopie zum eigenen privaten Gebrauch mittels Aufnahme auf Musikkassette etc.
Soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt und die Sendungen nicht durch eine Pay-TV-Verschlüsselung etc. geschützt sind, ist dies zulässig.
Auch hierfür gilt: regelmäßig nur im ganz engen Bekannten- und Freundeskreis, wenn keinerlei Geld hierfür genommen wird (auch nicht die Kosten des CD-Rohlings!) und nur wenige Kopien hergestellt werden.
Ganz legale Files, etwa der selbst komponierte und gesungene Song dürfen selbstverständlich freigegeben werden, wenn man das möchte. Lieder von anderen dürfen keinesfalls freigegeben werden, egal ob diese auf CD "legal" gekauft oder selbst nur kopiert sind.
Bei Filmen auf Videokassette oder DVD besteht im Prinzip kein Unterschied zu Liedern auf CD oder im MP3-Format. Grundsätzlich ist die Privatkopie auch hier zulässig. Es muss allerdings genau darauf geachtet werden, ob das DVD-Kopier-Programm nicht auch automatisch eine Umgehungsfunktion enthält, welche den regelmäßig vorhandenen Kopierschutz der DVD beim "rippen" aufhebt. Das Benutzen solcher Programme ist verboten. Die Kopierprogramme, die in seriösen, größeren Geschäften (z.B. Amazon.at/.de) noch immer zu kaufen sind, sind in der Regel zulässig.
Nein, eine kopiergeschütze DVD lässt sich nicht rippen, ohne den Kopierschutz zu umgehen. Dies ist verboten.
Ja, im Rahmen des zulässigen eigenen privaten Gebrauchs. Möglich ist auch, den Bildschirm mit einer Kamera abzufilmen. Solche Kopien dürfen (anders als in Tauschbörsen üblich) aber nicht über den engen Bekannten- und Freundeskreis hinaus weitergegeben werden.
Da hierbei der Kopierschutz nicht mit einem Hacking-Programm oder ähnlichem ausgehebelt wird, ist dies für private Zwecke erlaubt.