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Albert Einstein: Für manche Jobs ist man nie zu alt ... oder zu jung.
Dies ist eine Praxis, die in Österreich leider noch immer gang und gäbe ist. Derart diskriminierendes Handeln soll allerdings in Hinkunft unzulässig werden. Die EU-Richtlinie 2000/78/EG verbietet künftig Altersangaben in Stelleninseraten.
Auch der österreichische Umsetzungsentwurf verlangt eine neutrale Stellenausschreibung, es sei denn, ein bestimmtes Merkmal ist für die Stelle unumgänglich. Was im Detail darunter zu verstehen ist, wird die Diskussion zeigen und werden die Gerichte erst in den nächsten Monaten und Jahren entscheiden.
Demografie zwingt
Die Statistiken belegen, dass in Österreich überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer nicht berufstätig sind. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ein diesbezügliches Umdenken notwendig - ein Hebel dazu könnte auch das neue Diskriminierungsverbot sein.
Die Altersdiskriminierungsgesetzgebung trifft jeden Unternehmer in seiner Personalführung und Einstellungspolitik. Zudem werden künftig wohl auch bestehende Normen wie beispielsweise die Regeln 38 C und 54 C des Kodex für Corporate Governance in Österreich, die ein bestimmtes Höchstalter für Vorstandsmitglieder festlegen, nicht haltbar sein - es sei denn, sie wären sachlich gerechtfertigt. Auch hier wird sicherlich die Judikatur die genauere Anwendung der Regelungen festlegen.