Klagenfurt - Mit Spannung wird am Donnerstag wieder nach Kärnten geblickt. Im Hypo-Prozess um den Vorzugsaktiendeal II sollen am Landesgericht Klagenfurt die Urteile fallen. Der Untreue angeklagt sind die ehemaligen Vorstände der Hypo-Alpe-Adria Bank, Josef Kircher, einmal mehr Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg, der ihm nach dem Platzen der Swap-Verluste 2006 folgte.

Das Verfahren gegen Tilo Berlin, der in den USA erkrankte und derzeit nicht transportfähig ist, wurde ausgeschieden. Angeklagt ist aber auch die Flick-Stiftung, die sich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verantworten muss. Kulterer saß damals auch im Stiftungsvorstand.

Die Schöffen unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl müssen nun entscheiden, ob die geheimen Rückkaufgarantien für spezielle reiche österreichische Familien, die sich kurz vor dem Verkauf der Hypo an die BayernLB an einer zweiten Kapitalerhöhung der Hypo beteiligt hatten, zum Schaden der Bank eingefädelt wurden oder nicht.

Der Verkauf der Hypo-Mehrheitsbeteiligung an die Bayern ging nur wenig später über die Bühne.

Gerichtsgutachter Karl Hengstberger legte zuletzt dar, dass wegen der geheimen Nebenabsprachen für die Rückkaufgarantien, die Bank das volle Risiko habe tragen müssen. Der Erlös der Vorzugsaktien hätte daher niemals dem Eigenkapital der Bank zugerechnet werden dürfen. Zudem sieht Hengstberger, gegen den vonseiten der Verteidiger mehrmals Abberufungsanträge gestellt worden waren, die an die Investoren bezahlten Zinsen von 6,25 Prozent als weit zu hoch an.

Eine zusätzliche Sonderdividende, die noch 2008 ausbezahlt wurde, habe der Bank laut Hengstberger zusätzlichen Schaden verursacht. Die Privatgutachten der Verteidigung suchten das zu widerlegen. Erstmals hatte der Schöffensenat Privatgutachten zugelassen - auch um das Risiko von Prozessanfechtungen hintanzuhalten. (stein, DER STANDARD, 27.2.2014)