Wien - ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat am Donnerstag den Stiftungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders über weitere Untersuchungen bezüglich der Auftragsvergabe unter der früheren ORF-Generaldirektorin Monika Lindner informiert. Ende Oktober war die ORF-Revision damit beauftragt worden, nun folgt noch eine Ausweitung des betreffenden Zeitraums sowie eine Angemessenheitsprüfung. Über den Gesamtumfang werde man dem obersten ORF-Gremium im Dezember Auskunft erteilen können, so Wrabetz.

Neben dem Zeitraum 1998 bis 2006, als Lindner ORF-Landesdirektorin in Niederösterreich und im Anschluss Generaldirektorin war, werden nun auch die vergebenen Aufträge während ihrer Funktion als Chefin des ORF-Nachmittagsformats "Willkommen Österreich" zwischen 1995 und 1998 untersucht. "Es ist sinnvoll, diesen Zeitraum mitzubetrachten", so Wrabetz, "um ein Gesamtbild zu erhalten." Etliche Projekte seien ohnehin allgemein bekannt und damals auch Diskussionsgegenstand in den Gremien gewesen. "Das ist ja nichts Neues. Aber es ist jetzt angemessen, sich das anzuschauen, nachdem eine öffentliche Diskussion entstanden ist."

Diese entzündete sich zum Zeitpunkt von Lindners Angelobung als wilde Abgeordnete im Nationalrat Ende Oktober. Es sei nun wichtig zu klären, ob es Leistungen gegeben habe, denen keine Gegenleistungen gegenüberstanden, erklärte Wrabetz. "Aus derzeitiger Sicht" gebe es dafür aber keine Anhaltspunkte. Auch über das mögliche Auftragsvolumen hüllte sich der ORF-Chef in Schweigen. "Ich möchte einmal eine Zahl sagen und das ist es dann auch", verwies er auf das ausstehende Endergebnis der Prüfungen. Ebenfalls nicht äußern wollte sich Wrabetz zu möglichen Konsequenzen für Lindner. "Wenn das alles transparent und ordentlich dargestellt werden kann, ist das auch wichtig."

Konkret in der Kritik steht Lindners Auftragsvergabe an ihren Lebensgefährten, den Werber Günter Lebisch. Dass Lindner die Arbeit von Lebisch schätzte, sei kein Geheimnis gewesen, betonte Wrabetz. "Dass er ein ausgewiesener Werbeprofi war, ist unbestritten." Auch führte der ORF-Generaldirektor ins Treffen, dass der öffentlich-rechtliche Sender "nicht dem Vergaberecht" unterliegt, wiewohl man gerade in jüngeren Jahren in vielen Fällen Aufträge ausgeschrieben habe. (APA, 14.11.2013)