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Eidesstattliche Erklärung, aber keine Offenlegung von Beteiligungen seiner Familie: Stiftungsrat Norbert Steger, hier im Parlament bei einer Sondersitzung zur Telekom-Affäre im September 2011.

APA-FOTO: ROBERT JAEGER

Wien - "Das ist, als müssten Abgeordete zum Nationalrat dem Bundeskanzler Rechenschaft ablegen": Norbert Steger, von der FPÖ in den Stiftungsrat des ORF entsandt, ist nachhaltig empört. Weil die Wirtschaftsprüfer von BDO von ihm all seine Firmenbeteiligungen wissen wollten und die seiner Familie. Weil ORF-General Alexander Wrabetz seinem Aufsichtsgremium, dem Stiftungsrat, Leitlinien vorlegte, die eine solche Offenlegung vorsehen. Und weil Steger all das als  "schwere Verstöße" gegen die Verschwiegenheit von Anwälten, gegen das ORF-Gesetz und gegen Richtlinien der Rechnungsprüfung  sieht.

"Ich habe in meinem Leben als Anwalt, nicht im eigenen Namen, soviele Firmen gegründet, ich weiß nicht einmal, wo ich überall aufscheine, in der Slowakei, in Israel, in den USA", sagt Steger auf STANDARD-Anfrage. Und wie könne er von seiner Frau diese Offenlegung verlangen, wie von seiner Tochter, die ebenfalls Anwältin sei. "Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass weder ich noch meine Frau noch meine Kinder in irgendeiner Geschäftsbeziehung zum ORF stehen", sagt Steger, das müsse reichen.

Beteiligungen

Den von der Medienbehörde engagierten ORF-Rechnungsprüfern wirft Steger vor, sie hätten mit der Aussage, auch er habe seine Beteiligungen genannt, andere Stiftungsräte zur Offenlegung bewegt. Zu prüfen wären geschäftliche Aktivitäten auch nur, wenn ein Verdacht bestehe. Im Prüfbericht steht unter dem Hinweis auf die Weigerung eines Stiftungsrats: "In Hinblick auf die vom ORF gesetzten Kontrollen geht der Generaldirektor davon aus, dass keine Geschäfte zu marktüblichen Konditionen mit nahe stehenden Personen und Unternehmen abgeschlossen wurden."

ORF-General Wrabetz schickte er im Jänner seine bisher jüngste Stellungnahme über 15 Seiten - auf Antwort warte er bis heute.

Die Medienbehörde habe anwaltliche Schweigepflicht in ihrem Bescheid zwar gewürdigt, sagt Steger; ihm aber doch 4000 Euro Strafe für die Weigerung aufgebrummt. Steger ficht die Entscheidung beim Unabhängigen Verwaltungsssenat an. Nötigenfalls will er seinen Standpunkt bis zu Höchstgerichten und europäischen Gerichten* durchfechten. Den Prüfern legt Steger ans Herz, ORF-Konsulenten und ihre Geschäftsbeziehungen zu prüfen. (Harald Fidler, DER STANDARD, 13.2.2013)

Update: Für Wendl "Beweis für fehlende moralische Qualifikation"

Für Fritz Wendl, der in jener ORF-Reformgruppe sitzt, die auf Einladung des Bundeskanzleramtes über eine Gremienreform diskutiert, ist Stegers Weigerung zru Offenlegung "einmal mehr ein Beweis dafür, dass einzelnen Stiftungsratsmitgliedern die fachliche und moralische Qualifikation fehlt". "Das Gremium muss dringend reformiert werden", so Wendl, der über viele Jahre ORF-Redakteursratsvorsitzender war. Es sei geradezu lächerlich, dass sich der Stiftungsrat selbst Verhaltensregeln auferlegt, die dann nicht eingehalten werden. In ihrem Corporate Governance Kodex, auf den sich der Stiftungsrat im November 2011 einstimmig geeinigt hatte, verpflichten sich die Räte, "den Kreis der ihnen nahestehenden Personen und Unternehmen vollständig offenzulegen sowie die mit dem ORF und seinen Tochtergesellschaften abgeschlossenen Geschäfte bekannt zu geben". Diese Verpflichtung ist aber nicht bindend.

Steger verweigert diese übrigens bereits zum zweiten Mal. Andere Anwälte, die ebenfalls im ORF-Stiftungsrat sitzen, haben die entsprechenden Auskünfte sehr wohl abgegeben. Ein Stiftungsratsmitglied sprach dahervon einer "Causa Steger". Für Kritiker ist der Fall jedoch trotzdem Wasser auf die Mühlen. "Der Stiftungsrat erscheint damit in einem schlechten Licht. Es ist einer der Punkte mehr, die zeigen, wie dringend nötig hier qualifizierte Personen sitzen müssen", so Wendl. (APA, 14.2.2013)