Auch in den vergangenen 24 Stunden erfreute sich der Hashtag #unbonjuif noch großer Beliebtheit.

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Unter dem Hashtag #agoodjew beziehungsweise #unbonjuif traten User im Oktober 2012 auf Twitter eine antisemitische Lawine los, die zeigte, wie schnell Ressentiments in sozialen Netzwerken zum Vorschein kommen und sich verbreiten. Zeitweise war der Hashtag sogar auf Platz drei der französischen Beliebtheitsskala. Twitter entfernte daraufhin zwar jene antisemitischen Tweets, die gegen die Gesetze verstießen. Das ging aber einer Gruppe jüdischer Studenten, der "Union des Étudiants Juifs de France" (UEJF), nicht weit genug. Sie wollten auch die Daten der Twitter-User haben, um sie identifizieren und gegen sie gerichtlich vorgehen zu können. Deshalb wandten sie sich an den obersten Gerichtshof in Frankreich und reichten eine Klage ein.

Präzedenzfall

Der Gerichtshof entschied nun, dass Twitter alle Daten, die der Kurznachrichtendienst über die antisemitischen User hat, innerhalb der nächsten 15 Tage herausgeben muss. Ansonsten könnten tägliche Strafgelder zu je 1.000 Euro anfallen. Bisher kontrolliert Twitter illegale Inhalte nur auf Anfragen von Usern und nicht flächendeckend. Das französische Gericht verlangte außerdem von Twitter, zumindest in Frankreich einen Mechanismus einzuführen, der es den Usern erleichtert rassistische Inhalte und ähnliches zu melden.

Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden im Kampf gegen rassistische, antisemitische und homophobe Inhalte in sozialen Netzwerken. "Diese Entscheidung wird hoffentlich dem Gefühl, dass Hasstiraden sobald sie anonym sind, straflos bleiben, ein Ende bereiten", sagt Stephane Lilti, der Anwalt der jüdischen Studenten. Twitter wollte sich vorerst nicht zum Ausgang des Gerichtsverfahrens äußern.

Inzwischen kursiert auf Twitter mit #sijetaisnazi (#IfIwasaNazi) ein ähnlich brisanter Hasthag. (ted/derStandard.at, 25.1.2013)