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Ohrfeigen gegen filesharende Kinder: So stellt sich ein Musikindustrie-Anwalt Erziehungsmaßnahmen vor

Foto: Reuters

Im Prozess gegen einen 13-jährigen Filesharer, bei dem der deutsche Bundesgerichtshof zu dem Schluss gekommen ist, dass Eltern nicht für das Downloadverhalten der Kinder haften, wurden auch etwas fragwürdige Aussagen getätigt. Netztpolitik.org hat die Zitate des Rechtsvertreters der Musikindustrie ebenfalls hervorgehoben.

Freie Leine statt Ohrfeigen

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung habe der zuständige Anwalt der Gegenpartei gegenüber der Nachrichtenagentur AFP beklagt, dass Eltern der Begriff der Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei. "Während früher auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, würden Kinder heute "an freier Leine laufen gelassen".

Keine Überwachung nötig

Im besagten Fall ging es um einen 13-Jährigen, der sich über eine Online-Tauschbörse 15 Musiktitel runtergeladen hat. Solange ein Kind über das Verbot dieser Tauschbörsen aufgeklärt werden würde, haben Eltern ihre Aufsichtspflicht laut Bundesgerichtshof erfüllt. Die Nutzung des Internets könne von Eltern nicht überwacht oder gesperrt werden. (red, derStandard.at, 16.11.2012)