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Gesundheitsminister Alois Stöger ist zubversichtlich, dass sich betroffene Ärzte mit der Einführung an die neuen gesetzlichen Grundlagen halten werden.

Foto: AP/Elizabeth Dalziel

Wien - Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, dürfte noch vor der Sommerpause vom Parlament behandelt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret geregelt werden, um dabei gewisse Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. Denn auch bei diesen Eingriffen kann es zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen und unerwartete Folgen oder Komplikationen kommen.
Derzeit ist die Durchführung von Schönheitsoperationen nicht auf eine bestimmte Facharztausbildung beschränkt, und es sind auch keine sonstigen spezifischen Qualitätskriterien zu erfüllen. In Zukunft sollen Jugendliche besonders geschützt werden.

Aufklärung der Patienten

Der Patient muss klar und verständlich über die Methode und Tragweite des Eingriffs aufgeklärt werden. Er muss über die Kosten des Eingriffs, alternative Behandlungsmöglichkeiten, das in Aussicht gestellte Ergebnis, mit dem Eingriff verbundene Unannehmlichkeiten, mögliche erwartete und unerwartete Folgen und Komplikationen, sowie die erforderliche Nachbehandlung und die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit Bescheid wissen. Damit sollen insbesondere unrealistische Erwartungen an den Eingriff vermieden und damit verbundene Komplikationsrisiken und Folgen wie Narbenbildung bereits im Vorfeld aufgezeigt werden. Mediziner müssen die ärztliche Beratung schriftlich dokumentieren, Patienten müssen dieses Dokument mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzes

  • Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist.
  • Die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und durch den Patienten muss vorliegen sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde. 
  • Bei 16- bis 18-Jährigen kann die Einwilligung bis eine Woche vor dem Behandlungs- oder Operationstermin widerrufen werden, ohne finanziellen Nachteil für die Patienten. Dasselbe gilt für besachwaltete Personen. 
  • Für unter 16-Jährige ist die Durchführung Eingriffe ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. 
  • Es ist nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. 
  • Mehr Klarheit im Bezeichnungsdschungel: Mediziner dürfen in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze ("Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin") verwenden und anführen.
  • Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt. 
  • Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch sogenannte "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.

Bei Verstoß Geldstrafe

Bei Verstößen gegen das Gesetz wird in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.

Derzeit ist der Gesetzesentwurf in Begutachtung, wie das Gesundheitsministerium einen Bericht der Tageszeitung "Kurier" bestätigte. Die Begutachtungsfrist endet am 27. April, danach können noch eventuelle Änderungen einfließen, sagte Fabian Fußeis, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Anders als angekündigt wurde die Altersbegrenzung beim Verbot von Schönheitsoperationen mit 16 Jahren deutlich hinaufgesetzt. Ursprünglich wollte man Eingriffe ohne medizinische Indikation erst für Unter-14-Jährige verbieten (APA/red, 2.4.2012)