Alexander Wrabetz hat die Taktik nicht erfunden, aber er strapaziert sie besonders: Wenn dem ORF Geld ausgeht, das Gesetz zu knapp wird, er Wünsche hat, zückt er die Rute: Er müsse Öffentlich-Rechtliches streichen. Das kann die Politik nicht verantworten und folgt.

ORF 3 gilt mit Info und Kultur als öffentlich-rechtliches Vorzeigeprojekt. Warum reichen einem öffentlichen Rundfunk nicht zwei Kanäle, um öffentlich-rechtliches Fernsehen anzubieten? Die Politik akzeptierte, dass der ORF einen dritten Kanal dafür braucht (einen vierten für Sport), damit ORF 1 weiter mit fast 600 Gebührenmillionen Private bei US-Serien, -Blockbustern und Massensport ausbremsen und ORF 2 mehr Unterhaltung zeigen kann als RTL.

ORF 3 wurde zur Bedingung, dass die Republik dem ORF zweimal 50 und zweimal 30 Millionen Euro zuschießt. ORF 3 bekam sechs Millionen, davon 2,5 für Programm. Keine vier Monate nach dem Start erkennt, besser: bekennt die Senderführung, sie kann sich mit ihrem Budget ihr Programm nicht leisten, und streicht Sendungen. Wrabetz wird argumentieren, dass er sich das Vorzeigeprojekt nicht leisten kann, wenn der Bundeszuschuss nicht über 2013 hinaus verlängert wird. Und er wird verlängert.

2010 vereinbarten ORF und Zeitungsverband Onlinebeschränkungen für den ORF, die SPÖ, ÖVP und FPÖ zum Gesetz machten. 2012 entscheidet die Medienbehörde nach diesen Regeln. Der ORF schreit auf. Die Politik folgt. (DER STANDARD; Printausgabe, 15.2.2012)