Nicht nur ORF 3 wollen SPÖ und ÖVP das Dasein erleichtern, auch den Privatsendern steht nach STANDARD-Infos im Verfassungsausschuss am Mittwoch eine Lockerung ins Haus: Das Privatfernsehgesetz, es heißt nun Allgemeine-Mediendienste-Gesetz, widerspreche der Verfassung, beschwerten sich die Privatsender wie berichtet Ende 2011. Ein Sendeunternehmen durfte demnach nicht mehr als ein Programm über Antenne verbreiten; eine Mediengruppe höchstens zwei - außer Regionalprogramme, deren Sendegebiete einander nicht überschneiden. Das verhindere etwa die terrestrische Ausstrahlung von ATV 2, argumentierten die Privaten. Der ORF indes kann gemäß Auftrag derzeit vier Programme über Antenne senden. Dazu kommt 3sat. 

Die nun ebenfalls dem Verfassungsausschuss vorgelegte Änderung des Mediendienstegesetzes erlaubt Personen oder Personengesellschaften künftig mehrere Lizenzen für digitales terrestrisches Fernsehen - einzige Obergrenze: nicht mehr als drei dürfen ein und dasselbe Gebiet bestrahlen; laut Entwurf, der dem STANDARD vorliegt.: „solange sich nicht mehr als drei von den Zulassungen erfasste Versorgungsgebiete überschneiden".

Medienverbünde, also im wesentlichen Zusammenschlüsse von Medien oder Medienkonzerne, dürfen künftig laut Entwurf eine Region oder einen Ort gleichzeitig mit einem Privatradioprogramm plus bis zu „einem Drittel der an diesem Ort empfangbaren terrestrischen Fernsehprogramme" bestrahlen. Bisher dürfen Medienverbünde ein Gebiet mit zwei Privatradioprogrammen versorgen. Wollen sie auch Fernsehen machen, müssten sie sich in dem Gebiet von einem Radiosender trennen, heißt es in den Erläuterungen.

Die Obergrenze eines Drittels der in einem Gebiet empfangbaren Fernsehprogramme gilt laut Entwurf auch für Medienverbünde, die keine Privatradios betreiben.
Die Regelung hilft freilich nicht nur Privatsendern: Die ORF-Sendertochter ORS plant über den neuen Standard DVB-T2 deutlich mehr Platz für TV-Programme über Antenne anzubieten. Die Lockerung erleichtert der ORS, diesen Platz auch mit Programmen zu füllen. (fid)