Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) wird gegen TV-Kampagne "Sinnlichkeit die man fühlt" des Wäscheherstellers Palmers Beschwerde beim Österreichischen Werberat einlegen, teilte der Verband am Montag mit. In dem Werbespot sieht man eine junge Frau, die sich genussvoll in Dessous räkelt, als sie sie anzieht. In Folge tritt sie mit Blindenstock und Sonnenbrille auf die Straße und entpuppt sich als blind. Für den ÖBSV stellt diese Art der Darstellung einen Missbrauch von Behinderung dar.

"In der TV-Kampagne wird ein völlig verdrehtes, unrealistisches und damit diskriminierendes Bild über blinde Menschen erzeugt, nur um in die Schlagzeilen zu kommen, nicht um den Betroffenen zu helfen", sagte Gerhard Höllerer, Präsident der ÖBSV-Dachorganisation, der selbst blind ist. Blindheit werde in dem Spot "auf sexistische Art und Weise dazu missbraucht, um den Verkauf von Produkten anzukurbeln".

"Grundsätze verletzt"

Die Selbsthilfeorganisation für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Österreich sieht die allgemeinen Grundsätze des Werberates verletzt. Darin heißt es etwa: "Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen."

Palmers hatte die Frage, ob man mit einer Behinderung Werbung machen dürfe, in einer Aussendung in der Vorwoche im Voraus bereits selbst beantwortet: "Sich schön, sexy und begehrenswert zu fühlen ist keine Frage des Alters, der Konfektionsgröße, ob man arm oder reich ist oder: ob man sehen kann oder nicht. Es ist ein Gefühl! Und ein sehr gutes Gefühl, wie Ihnen jede Frau dieser Welt bestätigen wird", lautet die Antwort von Marketingleiterin Gudrun Liska. Blinde Menschen hätten "eine wesentlich höhere Sensibilität, sie verlassen sich beim Dessous-Kauf mehr auf das, was ihnen ihre Hände und ihr Körper über das Wäschestück verraten". Daher sei der Qualitätsanspruch an die Wäsche "sehr hoch".

"Skandal"

Offensichtlich sei die Firma Palmers falsch beraten worden, so Höllerer. Für ihn sind die Werbeaussagen, der Qualitätsanspruch an die Wäsche sei bei blinden Menschen "sehr hoch" und werde durch "ein Stück leistbarer Luxus" von Palmers befriedigt, jedenfalls ein Skandal, wie er betonte: "Gerade blinde Frauen leben in unserer heutigen Gesellschaft nicht selten an der Armutsgrenze und können sich derartige Produkte nicht im Entferntesten leisten." Außerdem spiele das gezeigte Model lediglich eine blinde Frau und sei tatsächlich nicht sehbehindert, gab er zu Bedenken.

Bei Palmers habe man sich bei der Konzeption die Frage gestellt, ob man mit der Behinderung eines Menschen Werbung machen darf und hat dafür die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs eingebunden. "Palmers hat im Vorfeld der Produktion viele Informationen über die Lebensrealität visuell beeinträchtigter Menschen eingeholt und sich mit großer Offenheit dem Rat unserer Experten gestellt. Inklusion - also die gleichberechtigte, selbstständige und eigenverantwortliche Teilhabe an der Gesellschaft - ist eines unserer größten Anliegen. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit kann als beispielhaft im besten Sinne bezeichnet werden", sagte Irene Vogel, sie ist Geschäftsführerin der Hilfsgemeinschaft, bei der Präsentation des Spots. (red/APA)