Wien - Nach der Großspende für die Osterfestspiele Salzburg berichten die Salzburger Nachrichten (SN) von einem weiteren Fall, wie versucht wurde, über private Kunstförderung zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu gelangen. Die Kunsthalle Wien hätte über ihren Direktor Gerald Matt zugunsten angeblicher Mäzene aus Russland, Kasachstan, Indien und Kuwait interveniert. Im Gegenzug sollten die ausländischen Gönner als Großsponsoren für Projekte der Kunsthalle Wien auftreten, hieß es am Donnerstag in einer SN-Aussendung.

Mindestens vier Geldgeber sollten demnach je 1,4 Millionen Euro in eine "Kunsthalle Wien Privatstiftung" einzahlen. Die Stiftung wäre mit einer ersten Tranche von je 50.000 Euro gegründet worden, eine zweite Tranche von je 1,35 Millionen Euro wäre mit Erwerb der Staatsbürgerschaften fällig geworden. Laut SN-Informationen wurden zumindest einige der Personen über die HSBC Private Bank vermittelt und die zugesagten Spenden an die Kunsthalle zunächst auf ein oder mehrere Treuhandkonten in London eingezahlt. Danach sei in Österreich die Gründung einer Privatstiftung in Angriff genommen worden, die als Sponsor der Kunsthalle Wien aufgetreten wäre. Die tatsächlichen Geldgeber hätten so im Hintergrund bleiben und eine Prüfung durch Kontrollamt oder Rechnungshof verhindert werden können.

Voralberger Netzwerk

Nominiert worden seien die Gönner vom Bregenzer Anwalt Horst Lumper, der auch die Anträge auf Staatsbürgerschaft eingebracht und vom Sponsorbetrag vier Prozent als Honorar verlangt habe. Die Konstruktion mit Lumper verhandelt hat laut SN Kunsthalle-Direktor Matt, geboren in Hard. Dieser habe auch über Jahre versucht, auf höchster politischer Ebene, etwa bei Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl, Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny und Nikolaus Pelinka, damals im Büro von Kulturministerin Claudia Schmied, zu intervenieren.

Dritter im Vorarlberger Netzwerk sei der Präsident des Trägervereins der Kunsthalle Wien, Thomas Häusle, gewesen. Häusle sei regelmäßig über die ausländischen Gönner informiert worden und habe Empfehlungsschreiben mitformuliert.

Nach SN-Informationen schafften es vier Anträge bis zu Kulturministerin Schmied. Dort seien die Anträge aber im September 2010 abgelehnt worden. "Unsere Prüfung ergab keine zu erwartende oder bereits erbrachte außerordentliche künstlerische Leistung", wird Schmieds Sprecherin Sigrid Wilhelm zitiert. Es habe sich bei den betroffenen Personen um Kunstmäzene gehandelt. Sponsorentätigkeit sei wirtschaftlichem Handeln zuzuordnen und falle somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kulturministeriums.

Ministeriums-Sektion entschied

Wie der Kunsthallen-Vorstand auf Anfrage der Austria Presse Agentur in einer Stellungnahme bestätigte, wurden Anfang 2007 Kontakte mit potenziellen Sponsoren geknüpft. "Wie die Albertina und andere Kulturinstitute auch, hat die Kunsthalle Wien 2007 und 2008 über die zuständigen Behörden und offizielle Kontakte die Frage geklärt, ob außerordentliche Sponsorleistungen an ein öffentlich gefördertes Kulturinstitut zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft aus öffentlichem Interesse - so wie dies bei Leistungen von Sportlern und Künstlern üblich ist - führen kann." Direktor Matt sei mit der Abklärung dieser Frage betraut worden - alle "diesbezüglichen administrativen und politischen Anfragen und Kontakte verneinten jedoch diese Möglichkeit", sodass die Bemühungen 2009 endgültig eingestellt wurden.

In eine Reaktion auf den SN-Artikel stellte das Kulturministerium (BMUKK) klar, dass nicht das Büro von Ministerin Schmied, sondern die Sektion V (Kunstangelegenheiten) mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu den Anträgen befasst war. Diese werde "von den Bundesländern bzw. dem Innenministerium bei Stellungnahmen zur künstlerischen Leistung der/des Einzubürgernden eingebunden", heißt es: "Alle 4 Anträge wurden vom BMUKK mit einer ablehnenden Erledigung an das Land Wien - MA35 abgefertigt. Nach eingehender Prüfung durch das BMUKK konnte nicht auf zu erwartende und bereits erbrachte außerordentliche Leistungen auf künstlerischem und kulturellem Gebiet in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung geschlossen werden. Bei den betreffenden Personen handelt es sich um Kunstmäzene. Sponsorentätigkeit ist dem Bereich des wirtschaftlichen Handelns zuzuordnen und fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMUKK", so eine Stellungnahme des Ministeriums. (red, derStandard.at, 28. April 2011/ APA)