Socken, Unterwäsche, Staubsauger und Toaster haben das höchste Potenzial zum Stimmungstöter unter dem Christbaum. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es freilich nicht, es sei denn, der Händler räumt es in den Geschäftsbedingungen ein, was auf der Quittung bestätigt sein sollte.

Ansonsten gilt die Kulanz, und die ist im Handel in der Regel groß. Vorausgesetzt die Ware ist unversehrt, ungetragen und am besten originalverpackt. Dann gibt es Gutscheine - Geld zurück nur in Einzelfällen. Bei Maßanfertigungen, Ware zweiter Wahl und Preisreduziertem ist die Großzügigkeit begrenzt.

Den Einkauf über das Internet und Telefon kann der Kunde in Österreich sieben Werktage lang rückgängig machen.

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig, können jedoch zeitlich begrenzt werden. Eintausch gegen Bargeld ist nicht möglich. Geht das Unternehmen zwischenzeitlich pleite, kann der Gutschein wertlos werden. Alternative zur Rückgabe ist die wachsende Zahl an Tauschbörsen und Auktionen. (vk, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.12.2010)