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Massive AGB-Änderungen für UPC-Kunden

Foto: APA

Der Internet- und Kabel-TV-Betreiber UPC hat seinen Privatkunden neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgelegt. Sämtliche Bestandskunden sollen noch bis Mitte dieser Woche die neuen Bestimmungen erhalten. Wie der Konsumentendienst des ORFs berichtet, räumt sich das Unternehmen damit mehr Rechte zur Verwertung der Nutzerdaten für Marketingzwecke, Bonitätsprüfungen und weitere Analysen ein. Für Neukunden gelten die neuen AGBs seit 1. November, Bestandskunden können bis zum 1. Jänner Widerspruch einlegen.

Marketing und mehr

In den neuen AGBs sehen drei Bestimmungen einen erweiterten Umgang mit personenbezogenen Daten und Verkehrsdaten vor. Bei Einverständnis der Kunden erlaubt sich UPC "Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen" zu verwenden. Dies inkludiert künftig mögliche Dienste, wie die Warnung per Email, wenn etwa ein bestimmtes Limit bei der Telefoniegebühr überschritten wird.

Weiters nimmt sich der Provider mit den neuen AGBs das Recht heraus, Stammdaten (Namen, Adresse, Kontaktdaten) zur "Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung" zu verwenden und die Nutzer "telefonisch oder per E-Mail" zur Teilnahme an Meinungsumfragen einzuladen.

Außerdem erklären sich Kunden den neuen Bestimmungen nach damit einverstanden, dass Stammdaten und das Geburtsdatum "für Bonitätsauskünfte an gesetzlich dazu befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Auskunfteien" übermittelt werden können.

Weitere Neuerungen

Zudem ermöglichen die neuen AGBs UPC künftig einvernehmliche Vertragsänderungen vorzunehmen, die einen Monat vor Inkrafttreten dem Nutzer zugesandt werden und automatisch als angenommen gelten, wenn dieser nicht innerhalb dieses Monats widerspricht, berichtet der ORF. Wer innerhalb dieses Monats widerspricht, muss allerdings mit der (kostenlosen) Aufkündigung des Vertragsverhältnisses rechnen.

Weitere Änderungen bei den Bestimmungen sollen die Rückgabe der von UPC bereitgestellten Hardware (Modems, Receiver, etc.) beschleunigen. Wer die Geräte nach Vertragsauflösung nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschickt, muss eine Bearbeitungsgebühr (65 Euro) sowie eine Strafzahlung pro Gerät (Kabelmodem bis 70 Euro, Mediabox bis 150 Euro) entrichten. Bei den Rechnungen spart UPC künftig das Briefpapier ein und verschickt die Rechnungen künftig nur noch per Email - die auf Anfrage ausgestellte Papierrechnung kostet 2 Euro.

Widerspruchsrecht

Bestandskunden, die mit den neuen AGBs nicht einverstanden sind, können noch bis zum 1. Jänner per Fax oder Email Widerspruch einlegen. Danach treten die neuen Bestimmungen automatisch in Kraft. (zw)

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