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Erneut hagelte es im europäischen Parlament Kritik für das geplante Anti-Piraterieabkommen ACTA. Abgeordnete forderten die Kommission auf ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses solle festhalten, dass eine Gesetzesanpassung in - von ACTA betroffenen - Ländern nicht notwendig sei. Es wird kritisiert, dass die Auswirkungen des Abkommens auf die Bürger nicht abschätzbar seien.

Misstrauen

Solange die EU Kommission kein Rechtsgutachten erstellt habe stehe nicht fest, ob ACTA über geltendes Strafrecht hinausgehe - so der deutsche Grüne, Jan Philipp Albrecht. Francoise Castex von den französischen Sozialisten fragte gen Kommission, wie man die „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" und damit verbundenen Sanktionen beurteile. Eva Lichtenberger, von den Grünen, sucht nach einer Definition für "kommerziell motivierte" Urheberrechtsverletzungen.

Zweifel

Castex erklärte, dass das Parlament kein Abkommen unterschreiben könne, worin die Kompetenzen des vorgesehenen ACTA-Komitees nicht klar festgelegt und eingeschränkt seien.

Auch in den USA gibt es Skepsis gegenüber ACTA, unter anderem könne das Abkommen gegen das US-Patentrecht und damit verbundene Schadenersatzforderungen verstoßen.

Spricht dagegen

EU-Handelskommissar, Karl De Gucht, wirft den Parlamentariern vor, kein Vertrauen in Kommission, EU Rat, nationale Regierungen und Bürgerbeauftragte der EU zu haben. De Gucht verteidigte bereits in der Vergangenheit, dass die Entwürfe zu ACTA geheim gehalten wurden.

Bereits vor zwei Wochen wurde der letzte Enwurf von ACTA fertiggestellt und öffentlich gemacht. Beteiligte erklärten, dass nur noch kleinere Anpassungen fehlten, der Entwurf im Großen und Ganzen jedoch der Enfassung entspreche. (pd)

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