Jene befreundete Familie, die der 14-jährigen Araksya M. Unterschlupf gewährt hat, könnte nun rechtliche Konsequenzen befürchten. "Eine Anzeige wird geprüft", heißt es bei der Wiener Fremdenpolizei auf derStandard.at-Anfrage.

Bis zu 5000 Euro

Für die "wissentliche Erleichterung des unbefugten Aufenthalts eines Fremden" sieht das Gesetz eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro vor.  Ob es zu einer Anzeige kommt, werde "spätestens nächste Woche" entschieden, heißt es bei der Fremdenpolizei. "Wir gehen da sehr vorsichtig vor."

Als die Fremdenpolizei am vergangenen Donnerstag in der Schule des Mädchens auftauchte, um die 14-Jährige in Schubhaft zu nehmen, war Araksya M. bereits untergetaucht. Freitag abend meldete sie sich zurück, sie soll nun wieder die Schule besuchen. Eine befreundete Familie habe ihr Unterschlupf gewährt, hieß es bei der Volkshilfe Wien.

Unterdessen haben die Behörden vermeldet, mit der Abschiebung des Mädchens und ihrer Mutter noch zu warten. Die Frau befindet sich wegen akuter Suizidgefahr in stationärer Behandlung. (mas, derStandard.at, 18.10.2010)