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Hinrichtungsstätte in Utah, USA.

Foto: EPA

Bei der Bundeskanzlei in Bern wurde eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe bei "Mord mit sexuellem Missbrauch" eingereicht. Dies berichtet die "Neue Zürcher Zeitung" in ihrer Online-Ausgabe. Der Text sei noch nicht veröffentlicht, heisst es in dem Bericht. Eingereicht worden sei die Initiative bei der Bundeskanzlei in Bern zur formellen Vorprüfung vor einem Monat. Sie trage den Titel "Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch". Die Vorprüfung sei positiv ausgefallen, so die NZZ. "Dies würde bedeuten, dass der Initiativtext demnächst im Bundesblatt veröffentlicht wird und danach mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann", steht auf www.nzz.ch.

Das Initiativkomitee verlange, dass rechtskräftig verurteilte Täter, die eine Person im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt töten, mit dem Tod bestraft werden. Die Hinrichtung müsste innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Hinrichtungsmethode soll das Gericht festlegen.

Kapitalverbrechen im eigenen Umfeld

Ein Initiant namens Marcel Graf wird im Bericht vorgestellt. Er begründet die Initiative damit, dass dem Staat ein Instrument zur Ahndung extremer Verbrechen zurückgegeben werden müsse. Ausschlaggebend für sein Engagement war in seinem Fall ein Kapitalverbrechen aus dem persönlichen Umfeld. Er sei sich bewusst, dass die Initiative einen schweren Stand haben dürfte.

Bei dieser Initiative stellt sich schnell die Frage nach Gültigkeit und Umsetzbarkeit. Vor allem auch deshalb, weil die Schweiz die Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abgeschafft hat. Und zudem Protokolle der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, welche die Todesstrafe ebenfalls verbieten.

Vorlagen entpolitisieren

Georg Müller, emeritierter Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich, wirft auf nzz.ch ein: "Eine solche Initiative wirft erneut die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen." Denn sind 100'000 Unterschriften einmal erreicht, muss das Parlament entscheiden. Eine Initiative habe somit sehr schnell ein großes politisches Gewicht und werde sehr selten abgelehnt. Für Müller sollten Initiativen deshalb zuvor bereits von juristischen Experten geprüft werden.

Nach der Annahme des Minarett-Verbots und der Verwahrungsinitiative für Sexualstraftäter wäre dies bereits der dritte Volksentscheid in jüngerer Zeit, der die Schweiz auf Kollisionskurs mit internationalem Recht, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, bringen würde. In Europa kennt lediglich Weißrussland noch die Todesstrafe. (sam/APA/ Tagesanzeiger.ch, 24.8.2010)