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Suche nach Lawinenopfern in den Abruzzen Ende Jänner. Vergangenes Wochenende gab es in Italien acht Lawinentote.

Foto: EPA/Schiazza

Wer in gefährliches Gelände fährt, soll 5000 Euro zahlen. In Österreich werden solche Maßnahmen abgelehnt.

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Skifahrer und Tourengeher, die in Italien fahrlässig Lawinen auslösen oder sich trotz einschlägiger Warnung in Gefahrenzonen begeben, sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein vom italienischen Zivilschutz vorgeschlagenes Gesetz zur Katastrophenhilfe vor, dessen Diskussion am Dienstag im römischen Senat beginnt.

Auslöser dafür waren nicht die acht Lawinenopfer und zehn Verletzten des vergangenen Wochenendes in den italienischen Alpen, sondern bereits ein Unglück, das sich zu Weihnachten in den Dolomiten ereignet hatte. Vier Trentiner Bergrettungsleute waren bei der Suche nach zwei vermissten Tourengehern von einer Lawine verschüttet worden. Zivilschutz-Chef Guido Bertolaso hatte deren Tod als "inakzeptabel" kritisiert und entsprechende Maßnahmen angekündigt: "Wir können es nicht hinnehmen, dass unsere Männer sterben, weil andere sich leichtfertig in Gefahr begeben."

Wer Warnungen missachtet und auf gesperrten Hängen abseits der Pisten fährt, soll in Zukunft mit einer Geldbuße von 5000 Euro belegt werden. Die Haftstrafen für das fahrlässige Auslösen von Lawinen sollen verschärft werden. "Auch Segelboote dürfen bei Sturmwarnung den Hafen nicht verlassen. Dasselbe wollen wir in den Skigebieten erreichen" , so der Rechtsexperte des Zivilschutzes, Giacomo Aiello.

Der Vorsitzende der italienischen Bergwacht, Piergiorgio Baldracco, hält derartige Verbote nicht für zielführend. Sinnvoller sei die Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten. In Italien gilt bereits seit rund zehn Jahren ein Gesetz, das Haftstrafen für Verursacher von Lawinen vorsieht. Als erste Region des Alpenraums hat Piemont zum Beginn der Wintersaison eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Skifahrer eingeführt.

In Österreich lehnen Sicherheitsexperten und Innenministerium eine Verschärfung der Gesetze ab, unter anderem wegen des Risikos, dass Zeugen Lawinenabgänge dann nicht melden. (Gerhard Mumelter aus Rom/DER STANDARD-Printausgabe, 9.2.2010)