Wien - Das Finanzministerium warnt vor Lottelo. Wie auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen ist, seien Spiel wie Lottelo ein "Lotteriespiel über Mehrwert-SMS", demnach würden sie auch eine Konzession benötigen. Das Ministerium warnt außerdem die Spielteilnehmer - das sind in diesem Fall die Loskäufer und nicht die Gewinner - vor einer allfälligen Gebührenpflicht. Schon vor einer Woche hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Unterlassungsklage gegen Lottelo eingebracht.

Das Ministerium wird seine Rechtsansicht an die zuständige Bundespolizeidirektion Wien weiterleiten, hieß es aus dem Finanzstaatssekretariat. Schließt sich die Behörde der Meinung des Finanzministeriums an, könnte der Betrieb wohl "mit sofortiger Wirkung" eingestellt werden. Außerdem drohen Lottelo Strafen von bis zu 22.000 Euro - "ob täglich oder in welchem Zeitabstand ist Sache der Behörde", so das Finanzressort. Sollte sich der Betreiber ins Ausland absetzen, würde sich der Fiskus die Glücksspielgebühren (25 Prozent des Gewinns) wahrscheinlich direkt bei den Spielern holen. Nach Ansicht des Finanzressorts müsste der Lottelo-Teilnehmer in diesem Fall 250.000 Euro zahlen, wenn sein Freund eine Millionen Euro gewinnt.

Lottelo-Chef Daniel Goldscheider ist naturgemäß wenig begeistert vom Vorgehen des Finanzministeriums. "Das BMF hat nie mit uns Kontakt aufgenommen und ist an die Medien gegangen, ohne mit Lottelo gesprochen zu haben. Uns wurde weder Parteiengehör eingeräumt noch sind wir von den veröffentlichten Anschuldigungen vorab informiert worden."

Auch sei die Rechtsansicht des Finanzministeriums laut Goldscheider „grundlegend" falsch, heißt es in einer Aussendung vom Montag Nachmittag: "Übersehen wird vom BMF, dass der Spielvertrag ausschließlich zwischen der Lotello GmbH und dem Spielteilnehmer (und nicht auch dem Gewinner) zustande kommt und dass der Spielteilnehmer zu keinem Zeitpunkt gewinnberechtigt ist. Offenbar hat sich das BMF noch nicht einmal die Mühe gemacht, die allgemeinen Bedingungen von Lotello
durchzulesen."

Besonderes Konzept

Das Besondere an Lottelo: Die Teilnehmer können selbst nicht gewinnen. Man schickt die Handynummer eines Freundes an eine Mehrwertnummer (70 Cent pro SMS). Wenn dessen Nummer gezogen wird, winkt ihm eine Million Euro. Die Gewinnchance ist mit 1:12 Millionen noch geringer als bei Lotto "6 aus 45". Peter Kolba, Chefjurist des VKI, findet die Geschäftsidee von Lottelo ebenso "grandios" wie "gefährlich". Das Gewinnspiel schaffe für die ungefragten "Freunde" einen psychologischen Zwang, ebenfalls für den "Freund" mitzuspielen. Das Spiel sei außerdem einem verbotenen Schneeballsystem ähnlich. Insbesondere Jugendliche seien gefährdet, sich durch exzessives Spielen sogar zu verschulden.

Goldscheider sieht das freilich anders. Lottelo sei "ganz klar kein Pyramidenspiel". Der Teilnehmer könne ja selbst überhaupt nicht gewinnen, außerdem gebe es keinen Zwang, zurückzuspielen. Den Einwand, es entstehe eine moralische Verpflichtung, lässt er nicht gelten. "Wenn man dieses Argument ernst nimmt, sind Geschenke per se unmoralisch." Auch, dass sich Jugendliche wegen Lottelo in Schulden stürzen, glaubt Goldscheider nicht. Dass man sich verschulde, um sich selbst zum Millionär zu machen, sei "viel wahrscheinlicher" als wegen eines Freundes Hab und Gut zu verspielen. (red/APA)