"Verhindert die Schaffung eines Staats- und Regierungsrundfunks in Österreich!" warnt Medienwissenschafter Wolfgang Langenbucher ("Rettet den ORF") vor dem geplanten ORF-Gesetz, mehr dazu hier. Der Verfassungsdienst des Kanzleramts widerspricht: Dass die Regierung Mitglieder der Medienbehörde aussucht, sei eine ihrer "typischen Aufgaben" - bis zum Verfassungsgerichtshof. Informationsrechte des Nationalrats gegenüber den Behörden fordere die Verfassung, jene des Kanzlers seien "Mindestrechte". 

An der Unabhängigkeit des ORF würde sich nichts ändern, "die Unabhängigkeit des Rundfunks ist in der Verfassung garantiert. Sämtliche Organe des ORF sind gesetzlich unabhängig gestellt; dass es Bestellungsrechte für die Organe, wie den Stiftungsrat oder den Publikumsrat gibt, ist keineswegs 'gegen die europäische Tradition des öffentlichen Rundfunks'." (fid/red)