Die katholische Bischofskonferenz würdigt zwar die Bemühungen der Regierung, das durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Verbot des assistierten Suizids durch ein Sterbeverfügungsgesetz gesetzlich abzufedern, kritisiert aber Mängel im Entwurf, "die nicht akzeptabel sind". Zudem erneuerten die Bischöfe in einer Stellungnahme ihre Forderung, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe verfassungsrechtlich abzusichern.
Sterbehilfe
Katholische Kirche kritisiert "nicht akzeptable" Mängel bei Sterbehilfe
Die Bedenkfrist von zwölf Wochen sei etwa nicht zwingend vorgeschrieben, moniert die katholische Kirche – auch andere Religionsvertreter schließen sich der Kritik an