Gleichbehandlung

Werden LGBTQI+-Personen rechtlich diskriminiert?

Der Verfassungsgerichtshof sorgte in den letzten Jahren für eine weitgehende Gleichstellung. Ein bundesweiter Diskriminierungsschutz fehlt aber nach wie vor

Die rechtliche Diskriminierung von LGBTQI+-Personen wurde in den letzten Jahrzehnten fast gänzlich abgebaut. Ausschlaggebend waren zumeist nicht politische Entscheidungen, sondern Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (VfGH): 2002 hob das Höchstgericht den Straftatbestand der "Gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen" auf, der Homosexuelle diskriminierte. In den vergangenen Jahren ermöglichte der Gerichtshof zudem die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare und die Öffnung der Ehe für alle. "Mittlerweile sind wir in Österreich auch weltweit an der Spitze der Rechtsentwicklung," sagt Anwalt Helmut Graupner, der sich als Präsident des Rechtskomitees Lambda für die Rechte von LGBTQI+-Personen einsetzt.