Linz - Der so genannte "Rattengift-Prozess" ist am Samstag früh mit drei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der 23-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt, einer der beiden 16-jährigen erhielt wegen Mordes sieben Jahre. Beim dritten Angeklagten wurde auf schwere Körperverletzung mit Todesfolgen und vier Jahre Haft entschieden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Anklage hatte den drei jungen Männern vorgeworfen, im Juli des vergangenen Jahres in einem Park in Perg der damals 13-jährigen Sandra und ihrem 16-jährigen Freund Dominic anstelle von Drogen das Rattengift Strychnin verkauft zu haben. Sandra starb daraufhin unter qualvollen Krämpfen, Dominic lebte noch und wurde von zwei der Angeklagten in das etwa 40 Zentimeter tiefe Wasser eines Flusses gelegt, woraufhin er ertrank. Die Geschworenen entschieden nun in Sandras Fall auf schwere Körperverletzung mit Todesfolgen, bei Dominic jedoch auf Mord. Einer der beiden 16-jährigen Angeklagten war nicht mehr dabei, als die beiden anderen Dominic zu dem Fluss schleppten und ihn ertrinken ließen. Er wurde nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, die beiden anderen wegen Mordes und schwerer Körperverletzung. Alle drei Angeklagten meldeten sofort Nichtigkeit und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit noch nicht rechtskräftig. (APA)