Österreich
Hohe Haftstrafen im "Rattengift-Prozess"
Schwere Körperverletzung mit Todesfolgen und Mord
Linz - Der so genannte "Rattengift-Prozess" ist am Samstag
früh mit drei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der 23-jährige
Angeklagte wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt, einer der
beiden 16-jährigen erhielt wegen Mordes sieben Jahre. Beim dritten
Angeklagten wurde auf schwere Körperverletzung mit Todesfolgen und
vier Jahre Haft entschieden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Anklage hatte den drei jungen Männern vorgeworfen, im Juli des
vergangenen Jahres in einem Park in Perg der damals 13-jährigen
Sandra und ihrem 16-jährigen Freund Dominic anstelle von Drogen das
Rattengift Strychnin verkauft zu haben. Sandra starb daraufhin unter
qualvollen Krämpfen, Dominic lebte noch und wurde von zwei der
Angeklagten in das etwa 40 Zentimeter tiefe Wasser eines Flusses
gelegt, woraufhin er ertrank.
Die Geschworenen entschieden nun in Sandras Fall auf schwere
Körperverletzung mit Todesfolgen, bei Dominic jedoch auf Mord. Einer
der beiden 16-jährigen Angeklagten war nicht mehr dabei, als die
beiden anderen Dominic zu dem Fluss schleppten und ihn ertrinken
ließen. Er wurde nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, die
beiden anderen wegen Mordes und schwerer Körperverletzung.
Alle drei Angeklagten meldeten sofort Nichtigkeit und Berufung
an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit
noch nicht rechtskräftig.
(APA)