International
USA weisen ehemaligen KZ-Wächter nach Österreich aus
Ex-SS-Mann Gruber unter Androhung der Deportation ausgereist - Weiteres Vorgehen liegt bei Justiz in Österreich
Washington - Die USA haben einen ehemaligen Wachmann im
nationalsozialistischen Konzentrationslager Sachsenhausen nach
Österreich ausgewiesen. Der heute 86-jährige Michael Gruber habe es
vorgezogen, unter unmittelbarer Androhung der Deportation
selbstständig auszureisen, teilte eine Sprecherin des
US-Justizministeriums in Washington am Donnerstag auf Anfrage der APA
mit. Der frühere SS-Mann ist in Kroatien geboren und hat die
österreichische Staatsbürgerschaft inne. Die Einreise in die USA und
seinen dortigen Status habe er unter falschen Angaben widerrechtlich
erschlichen. Gruber sei nicht auf Antrag Österreichs "ausgeliefert" worden,
erklärte die Sprecherin des Justizministeriums. Über die
Kommunikation mit den österreichischen Behörden in diesem Fall könne
sie nichts näheres sagen. Ob Österreich den ehemaligen KZ-Wachmann
vor Gericht stelle liege nun bei der österreichischen Justiz. Für die
USA wäre es wichtig, dass nationalsozialistische Verfolger, die sich
unter falschen Angaben die Einreise und den Aufenthalt erschlichen
hätten, das Land verlassen.
Mitglied der Totenkopfbrigarden
Gruber hatte als pensionierter Automechaniker in New York City
gewohnt. Im August 2000 hatte ein Richter der Einwanderungsbehörde in
Manhattan entschieden, dass er nach Österreich deportiert werde.
Gruber habe als Mitglied der Totenkopfbrigaden im KZ Sachsenhausen
von Jänner 1943 bis September 1944 an der nationalsozialistischen
Verfolgung mitgewirkt, begründete Richter Robert Weisel sein Urteil.
Er bezeichnete "Gruber und andere Mittäter" als "die Personifizierung
des absolut Bösen". Im Konzentrationslager Sachsenhausen im Norden
von Oranienburg bei Berlin hielten die Nationalsozialisten zwischen
1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen gefangen. Zehntausende wurden
ermordet oder fielen Hunger und Krankheiten zum Opfer.
Am 7. Mai 2002 hatte die Einwanderungsbehörde ihre Unzuständigkeit
erklärt, eine Berufung Grubers zu behandeln und die
Ausweisungsentscheidung des Richters bestätigt. Gruber habe daraufhin
entschieden, aus Eigenem nach Österreich zurückzukehren, statt
offiziell von den US-Behörden deportiert zu werden, heißt es in einer
Aussendung des US-Justizministeriums.
Der Staatssekretär im US-Justizministerium, Michael Chertoff,
begrüßte die Ausreise: "Die erfolgreiche Umsetzung der Entscheidung
von Richter Weisel ist ein wichtiger Sieg für die Gerechtigkeit im
Namen der Millionen Opfer des Dritten Reichs". Der Direktor des Büros
für besondere Ermittlungen (OSI) im Justizministerium, Eli Rosenbaum,
ergänzte: "Michael Grubers Ausweisung ist ein Beispiel für die
Bemühungen der Regierung, dass die USA ein Hafen für die Verfolgten,
nicht eine Zuflucht für die Verfolger sind". Gruber ist der 56. Nazi,
den das OSI seit Aufnahme seiner Tätigkeit 1979 aus den USA
ausgewiesen bzw. deportiert hat. (APA)