Europa
Russisches Unterhaus verabschiedet Gesetz für privaten Agrarbesitz
Zustimmung des Oberhauses erwartet
Moskau - Das russische Unterhaus hat den Weg für den
Privatbesitz von Agrarland frei gemacht. 258 Abgeordnete stimmten am
Mittwoch in dritter Lesung für das Gesetz, 149 votierten dagegen. Dem
Gesetz, das erstmals seit der Revolution von 1917 den Verkauf von
Agrarflächen erlauben soll, muss nun noch das Oberhaus abstimmen. Die
Zustimmung wird erwartet. Das geplante Gesetz gilt als eines der wichtigsten Reformprojekte
von Präsident Wladimir Putin. Es betrifft mehr als 400 Millionen
Hektar Land, das entspricht 24 Prozent des russischen Territoriums.
Mit dem Gesetz will der Kreml die notwendige Modernisierung der
Landwirtschaft finanzieren. Nach dem Entwurf dürfen Ausländer kein
Agrarland erwerben, sondern nur pachten.
Ein Jahrzehnt nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ist die Frage
des Landeigentums in Russland immer noch ein heikles Thema, das
Emotionen schürt. Viele Russen vertreten die Auffassung, dass
Agrarland nicht als Ware gehandelt werden soll. 1993 ebnete die
russische Verfassung zwar den Weg für den Landverkauf. Die weitere
Gesetzgebung wurde jedoch von kommunistischen Abgeordneten blockiert,
die bis Dezember 1999 die Mehrheit in der Duma hatten. Im vergangenen
Jahr trat schließlich ein Gesetz in Kraft, das Privatbesitz und den
Verkauf von nicht landwirtschaftlich genutztem Land erlaubte. (APA)